Mit sicheren Radwegen und Stellplätzen zur Fahrradstadt

Mit dem Klimawandel im Hinterkopf und steigenden Kosten vor Augen suchen viele nach einer Alternative zum Auto. Neben öffentlichen Verkehrsmitteln die beliebteste Lösung: Das Fahrrad.
Das aktuelle Verkehrsnetz passt aber nicht zu gesteigertem Radverkehr. Gerade in Städten werden Autos, Busse und LKW bisher klar bevorzugt. Radwege und Stellplätze für Fahrräder fehlen oder sind nur in schlechter Qualität vorhanden. Das wollen Sie ändern? Dann sind Sie hier richtig!
Inhaltsverzeichnis
- Planungsgrundlagen für sicheren Radverkehr
- Schlaglöcher schnell ausbessern
- Radwege richtig kennzeichnen
- Für eine sichere Verkehrsführung und gute Orientierung
- Mehr Sicherheit für Radwege und Radfahrstreifen
- Platzsparende und sichere Stellplätze
- Häufige Fragen
- Warum sich Investitionen in Fahrradinfrastruktur lohnen
Planungsgrundlagen für sicheren Radverkehr
Eine fahrradfreundliche Stadt entsteht nicht durch Einzelmaßnahmen, sondern durch eine klare Einordnung des Verkehrsraums. Für Kommunen, Planer und Bauhöfe ist entscheidend, Radverkehrsanlagen rechtssicher zu planen und praxistauglich umzusetzen. Grundlage dafür sind 3 zentrale Regelwerke.
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Die StVO regelt, welche Verkehrsformen angeordnet werden dürfen. Sie definiert unter anderem Radwege, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und Fahrradzonen. Ohne verkehrsrechtliche Anordnung sind Maßnahmen nicht rechtswirksam.
- Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO): Die VwV-StVO konkretisiert die Anwendung der StVO. Sie beschreibt, unter welchen Voraussetzungen Radwege benutzungspflichtig sind, wie sie beschildert werden und welche Anforderungen an Führung und Sichtbarkeit gestellt werden. Für die kommunale Praxis ist sie das wichtigste Auslegungsinstrument.
- Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010, FGSV): Die ERA liefern die planerische Grundlage: Mindestbreiten, Sicherheitsräume, Führungsformen sowie die Gestaltung von Knotenpunkten. Sie gelten als anerkannte Regeln der Technik und sind insbesondere bei Neubau, Umbau und Nachrüstung maßgeblich.
In der Praxis bedeutet das: Erst entscheiden Sie, wie der Radverkehr geführt werden soll, dann folgt die Auswahl geeigneter Maßnahmen. So entstehen Lösungen, die rechtssicher, akzeptiert und langfristig nutzbar sind.
Schlaglöcher schnell ausbessern
Eines der Hauptprobleme vieler aktueller Radwege ist ihr maroder Zustand. Schlaglöcher und andere Unebenheiten veranlassen viele Radfahrer, auf die Straße zu wechseln. In vielen Fällen ist eine komplette Erneuerung sinnvoll. Es gibt aber auch Möglichkeiten, Löcher und Risse aufzufüllen. Kaltasphalt, Bodenreparatur und Fugenreparatur sind einfach in der Anwendung und schnell wieder befahrbar.
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Radwege richtig kennzeichnen
Grundlage zur verkehrsrechtlichen Anordnung von Radwegen sind die StVO und die VwV-StVO. Sie legen fest, wann Radverkehr auf der Fahrbahn geführt wird und wann eine Nutzung anderer Wege angeordnet werden darf. Die ERA ergänzen diese Vorgaben um planerische Empfehlungen zu Führung, Sichtbarkeit und Sicherheit.
Ist die Führungsform des Radverkehrs festgelegt, folgt die passende Kennzeichnung. Schwer erkennbare Radwege und verwirrende Beschilderungen können zu Problemen im Straßenverkehr führen. Radfahrer nehmen den falschen Weg, Autofahrer erkennen einen Radfahrstreifen nicht als solchen – und schon kommt es zum Unfall. Eine eindeutige, regelkonforme Kennzeichnung schafft Rechtssicherheit, verbessert die Orientierung und sorgt dafür, dass Radwege und Radfahrstreifen so genutzt werden, wie sie geplant sind.
Radfahrer fahren in der Regel auf der Fahrbahn. Wo das nicht geht, ist eine Benutzungspflicht für andere Wege durch Schilder zu kennzeichnen. Die Schilder stehen in Fahrtrichtung. Radwege und Radfahrstreifen ohne die folgende Kennzeichnung sind nicht benutzungspflichtig:
- Radwege: Verkehrszeichen 237
- Radfahrstreifen: Verkehrszeichen 237 und weißer Strich (25 cm Breite) als Abtrennung zur Fahrbahn
- gemeinsame Geh- und Radwege: Verkehrszeichen 240
- getrennte Geh- und Radwege: Verkehrszeichen 241-30 bei linksseitigem, 241-31 bei rechtsseitigem Radweg
Tipp: Reine Gehwege lassen sich mit Zusatzzeichen 1022-10 für den Radverkehr freigeben. Der Radverkehr muss hier den Fußgängern Vorrang gewähren und ist nicht zur Nutzung verpflichtet.
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Fahrradstraßen umfassen die gesamte Fahrbahn und sind dem Radverkehr und Elektrokleinstfahrzeugen vorbehalten. Eine Freigabe für Kraftfahrzeuge ist möglich, sie müssen sich aber dem Radverkehr anpassen. Die Höchstgeschwindigkeit für alle Fahrzeuge liegt bei 30 km/h.
Bei Fahrradstraßen steht Verkehrszeichen 244.1 am Anfang und Verkehrszeichen 244.2 am Ende. Für die weitere Gestaltung gibt es keine einheitlichen Regelungen – beliebt ist eine rote Fahrbahnmarkierung. Fahrradzonen fassen mehrere Fahrradstraßen zusammen, es gelten also die gleichen Regeln. Gekennzeichnet sind sie mit VZ 244.3 und 244.4.
Um Radwege, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen besser erkennbar zu machen, empfehlen wir in regelmäßigen Abständen ein Fahrradpiktogramm als Bodenmarkierung. Für Fahrradstraßen gibt es außerdem auch das VZ 244.1 als Bodenmarkierung zum Aufbrennen.
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Für eine sichere Verkehrsführung und gute Orientierung
Die Kennzeichnung der Radwege allein sorgt nicht für Sicherheit im Straßenverkehr. Wichtig sind auch klare Vorfahrtsregelungen und eine einfache Orientierung.
- unsere Radwegbeschilderung zeigt Pfeile für verschiedene Richtungen sowie Hinweise auf Ausflugsziele und die nächsten erreichbaren Orte. Damit sorgen Sie für eine gute Orientierung und motivieren zur nächsten Radtour.
- Zusatzzeichen 1000-32 steht bei Zweirichtungsradwegen an den Seitenstraßen. Es informiert über von links und rechts kreuzenden Radverkehr und sorgt dafür, dass die anderen Verkehrsteilnehmer vorsichtiger an die Kreuzung heranfahren.
- Gefahrenzeichen 138-10 warnt vor Radverkehr außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen.
- Zusatzzeichen 1022-10 gibt Fußgängerzonen oder Gehwege für den Radverkehr frei. Weitere Versionen für Lastenfahrräder, E-Bikes und Elektrokleinstfahrzeuge ermöglichen die Anpassung an den Verkehr vor Ort.
Tipp: Mit dem Grünpfeil für Radfahrer (VZ 721) erlauben Sie nur diesen die Weiterfahrt an roten Ampeln. So fördern Sie den Radverkehr und verbessern den Verkehrsfluss!
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Mehr Sicherheit für Radwege und Radfahrstreifen
Ein sicheres Gefühl ist einer der wichtigsten Faktoren für die Nutzung des Fahrrads im Alltag. Wo sich Radfahrende unsicher fühlen, wird das Angebot gemieden – selbst dann, wenn formell ein Radweg vorhanden ist. Besonders kritisch sind enge Führungen, hohe Kfz-Geschwindigkeiten und fehlende Trennungen zur Fahrbahn.
Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) machen deutlich: Radwege und Radfahrstreifen müssen
- ausreichend breit sein
- über klare Sicherheitsräume verfügen und
- für alle Verkehrsteilnehmer eindeutig erkennbar sein.
In der kommunalen Praxis stoßen bauliche Lösungen jedoch oft an Grenzen – durch begrenzten Raum, hohe Kosten oder lange Planungszeiten. Genau hier bieten optische und physische Abtrennungen ohne Tiefbau eine praxistaugliche Lösung. Sie erhöhen die wahrgenommene und tatsächliche Sicherheit und lassen sich bei Bedarf anpassen oder zurückbauen.
Radfahrstreifen sichern Sie am besten mit der Bike Lane von horizont. Die Kombination aus Leitschwellen und auffälligen Leitboys kann ohne Tiefbaumaßnahmen eingesetzt werden. Zur Probe in Gelb, wenn sich das System bewährt hat wechseln Sie zur weißen Variante.
Zwischen Radwegen und Fahrbahnen haben Sie viele Möglichkeiten der Abtrennung. Mit rot-weißen oder verzinkten Absperrpfosten, glänzenden Edelstahlpfosten, historischen Stilpollern und umweltfreundlichen Recyclingpollern gibt es für jeden Standort den passenden Pfosten. Eine massivere und damit sicherer wirkende Alternative sind Geländer und Zäune. Auch hier bieten wir Ihnen viele verschiedene Modelle und Stile.
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Platzsparende und sichere Stellplätze
Fehlende oder ungeeignete Stellplätze sind einer der häufigsten Gründe für wild abgestellte Fahrräder – mit Behinderungen für Fußverkehr und einem unruhigen Stadtbild als Folge. Fahrradstellplätze sind daher ein zentrales Element einer funktionierenden Fahrradstadt, zum Beispiel in Fußgängerzonen, an Bahnhöfen oder an Sportplätzen.
Fachlich orientiert sich die Planung von Fahrradstellplätzen vor allem an den Empfehlungen des ADFC und den ERA 2010. Sie geben Hinweise zu Flächenbedarf, Abständen und Nutzbarkeit im Alltag. Entscheidend ist dabei nicht nur die Anzahl der Stellplätze, sondern auch deren Anordnung, Zugänglichkeit und Sicherungsmöglichkeit.
Wir bieten verschiedene Bauformen von Fahrradständern mit verschiedenen Vorteilen an. Bei Einzelparkern und Anlehnbügeln sollten Sie bei der Anbringung auf genügend Abstand achten. So vermeiden Sie Platzprobleme und Beschädigungen.
- Einzelparker sind auch bei begrenztem Platz geeignet. Dank der flexiblen Anbringung können sie beispielsweise in Halbkreisform angebracht werden.
- Anlehnbügel bieten einen stabileren Halt und können mit dem Fahrradrahmen zusammengeschlossen werden. Sie sind mit oder ohne Knieholm und in verschiedenen Größen und Stilen erhältlich.
- bei Reihenparkern passt der Abstand schon. Außerdem schaffen Sie mit nur einer Montage Platz für mehrere Fahrräder – eine tolle Zeitersparnis!
Tipp: Mit Premark-Bodenmarkierungen können Sie Stellplätze für Fahrräder kennzeichnen. Besonders sinnvoll ist das für Lastenräder, die mehr Platz brauchen, und für E-Bikes, falls eine Ladevorrichtung vorhanden ist.
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Häufige Fragen
Was ist eine Fahrradstadt?
Eine Fahrradstadt zeichnet sich durch einen besonders hohen Anteil des Radverkehrs sowie durch ein gut ausgebautes Radverkehrsnetz aus. Entscheidend ist nicht eine einzelne Maßnahme, sondern das Zusammenspiel aus Radwegen, sicheren Knotenpunkten, klarer Beschilderung und ausreichenden Abstellanlagen.
Welche Führungsformen für den Radverkehr gibt es?
Je nach Verkehrsraum und Belastung kommen unterschiedliche Führungsformen zum Einsatz:
- Radverkehr auf der Fahrbahn
- Radfahrstreifen
- baulich getrennte Radwege
- gemeinsame oder getrennte Geh- und Radwege
- Fahrradstraßen und Fahrradzonen
Ob eine Benutzungspflicht besteht wird durch entsprechende Verkehrszeichen kenntlich gemacht.
Wie wird ein Radweg gekennzeichnet?
Ein benutzungspflichtiger Radweg ist mit dem Verkehrszeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet. Ohne diese Kennzeichnung dürfen Radfahrer die Fahrbahn benutzen, auch wenn ein baulich vorhandener Radweg existiert.
Was ist der Unterschied zwischen Radweg und Radfahrstreifen?
Ein Radfahrstreifen ist Teil der Fahrbahn und wird durch eine durchgezogene Linie markiert. Ein Radweg ist baulich von der Fahrbahn getrennt, zum Beispiel durch einen Bordstein, Grünstreifen oder Poller. Beide Formen stellen unterschiedliche Anforderungen an Breite und Sicherheitsraum.
Wie breit muss ein Zweirichtungsradweg sein?
Die ERA sehen für Zweirichtungsradwege eine Breite von 2,50 m bei beidseitiger und 3,00 m bei einseitiger Führung vor. Bei geringem Radverkehrsaufkommen kann ausnahmsweise das Mindestmaß von 2,00 m angewandt werden.
Wie lassen sich Radfahrstreifen sicherer gestalten?
Wo bauliche Trennungen nicht möglich sind, können optische und physische Abgrenzungen eingesetzt werden. Dazu zählen Leitschwellen, flexible Poller oder Leitboys. Sie erhöhen die Sichtbarkeit und verhindern das Befahren durch Kraftfahrzeuge.
Wie viele Fahrradstellplätze werden benötigt?
Der Bedarf richtet sich nach Nutzung, Standort und Zielgruppe. Der ADFC empfiehlt für Fahrradstellplätze eine Fläche von ca. 1,25 m². Entscheidend sind neben der Anzahl auch ausreichende Abstände, sichere Aufbewahrung und gute Erreichbarkeit.
Warum werden Fahrradstellplätze häufig nicht genutzt?
Häufige Gründe sind zu geringe Abstände, fehlende Sicherungsmöglichkeiten, sowie eine schlechte Lage oder mangelnde Sichtbarkeit. Eine fachgerechte Planung und klare Kennzeichnung erhöhen die Nutzung deutlich.
Warum sich Investitionen in Fahrradinfrastruktur lohnen
- Mehr Sicherheit senkt Konflikte und Unfallrisiken
Klare Führungen eindeutige Kennzeichnung und sichtbare Abtrennungen reduzieren Unsicherheiten im Straßenraum. Das senkt das Unfallrisiko für alle Verkehrsteilnehmer und entlastet Kommunen langfristig. - Gute Radwege werden häufiger genutzt
Menschen nutzen das Fahrrad vor allem dort, wo sie sich sicher fühlen. Eine verständliche, gut gestaltete Infrastruktur erhöht die Akzeptanz und den Anteil des Radverkehrs im Alltag. - Nachrüstbare Maßnahmen ermöglichen schnelle Verbesserungen
Nicht jede Kommune kann sofort neu bauen. Markierungen, Beschilderung, Leitsysteme und flexible Abtrennungen lassen sich kurzfristig umsetzen, erproben und bei Bedarf anpassen – ohne langwierige Tiefbaumaßnahmen. - Strukturierte Stellplätze verbessern das Stadtbild
Ausreichende und sinnvoll platzierte Fahrradstellplätze verhindern wildes Abstellen, erhöhen die Barrierefreiheit und sorgen für ein ruhigeres Erscheinungsbild im öffentlichen Raum.
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