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Kauf auf Rechnung:
- Städte, Gemeinden, Kreise, Kommunalbetriebe, Landesbetriebe, Meistereien, Bauhöfe, Verkehrsbetriebe, Behörden, Ämter, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie alle weiteren Kunden der Öffentlichen Hand können die Zahlungsart Kauf auf Rechnung direkt bei der ersten Bestellung auswählen, nachdem Sie sich als “Öffentliche Hand” registriert haben
- Nach dem Warenversand erhalten Sie eine gesonderte Rechnung von uns
- Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung innerhalb von 14 Tagen mit Abzug von 2% Skonto zu zahlen, jedoch spätestens nach 30 Tagen ohne Skontoabzug
- Gewerbetreibende, Vereine sowie Wiederverkäufer können ab der dritten Bestellung ebenfalls die Zahlungsart Kauf auf Rechnung auswählen – nehmen Sie dazu nach Ihrer zweiten Bestellung bitte Kontakt mit uns auf, es folgt dann eine entsprechende Bonitätsprüfung sowie die Freigabe zum Rechnungskauf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns in Einzelfällen, z.B. bei Sonderanfertigungen oder außergewöhnlichen Mengen, das Recht auf die Zahlung per Vorkasse vorbehalten
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