Leitbaken

Leitbaken für Ihre Baustelle

Leitbaken, Warnbaken, Absperrbaken, Sicherheitsbaken, Verkehrsbaken. Bei all den Bezeichnungen fragt man sich, ob tatsächlich so viele Bakenarten existieren – und wozu die alle gut sind. Darüber, über Leitbaken entsprechend den technischen Lieferbedingungen und über die korrekte Aufstellung wollen wir Sie hier informieren. Wenn Sie bei uns Leitbaken kaufen, sollen schließlich keine Fragen offen bleiben! Sollte Ihnen doch noch etwas fehlen melden Sie sich gerne bei unserem Kundenservice

 

 

Nichts für das Fußvolk

Leitbaken dienen zur Verkehrsführung auf der Fahrbahn: Sie weisen den Verkehrsteilnehmer auf ein Hindernis bzw. eine seitliche Einengung hin und leiten ihn daran vorbei. Eingesetzt werden sie daher vor allem zur Arbeitsstellensicherung, aber auch zur Kennzeichnung von dauerhaften Hindernissen.

Zur Absicherung von Baugruben oder Geh- und Radwegen ist das Zeichen 605 der StVO dagegen unzulässig. In diesem Bereich sollten Sie stattdessen unsere Absperrschrankengitter nutzen.

Sperrpfosten: Absperrschranke in Bakengestalt

Die in den RSA 21 eingeführten Sperrpfosten haben den Aufbau von Leitbaken. Tatsächlich sind die in Rot-Weiß quergestreiften Sperrpfosten aber eine besondere Form der Absperrschranke. Die schmale Form ermöglicht den Einsatz vor Hindernissen auf Geh- und Radwegen.

 

Welche Baken gibt es?

Die korrekte Auswahl der Leitbaken hängt immer vom Aufstellort ab. Allen gemeinsam ist eine auffällige Farbgebung in Rot und Weiß des zur Seite weisenden Signalbildes. Aufgestellt werden sie mit jeweils einer Fußplatte oder durch Aufsetzen auf Leitborde oder Leitschwellen. 

Unsere beliebteste Bake ist die TL-Leitbake Future S mit Schraffenfolie - eine gute Wahl, wenn Sie sich lange Überlegungen sparen wollen. Bei der Aufstellung außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs empfehlen wir Ihnen dagegen die Leitbake R605 mit Schraffenfolie.

 

Leitbaken

Die klassischen Leitbaken werden umgangssprachlich auch als Absperrbaken, Verkehrsbaken oder fälschlicherweise als Warnbaken bezeichnet. Die tatsächlichen Warnbaken finden Sie weiter unten. 

Leitbaken haben Maße von 1000 x 250 mm und sind stets voll retroreflektierend ausgeführt. Dabei ist mit den neuen RSA 21 nur noch Reflexionsklasse RA2 zulässig.

 

Schraffen- oder Pfeilbaken

Bei der Schraffenbake handelt es sich um das klassische Verkehrszeichen 605-10. Seit 2013 ist aber auch die Pfeilbake als VZ 605-11 in der StVO aufgenommen.

Die Pfeilbake beruht auf der Kurvenleittafel und bietet eine deutlich bessere Signalwirkung als die Schraffenbake. Kein Wunder also, dass sie immer beliebter wird. Es gibt sie in verschiedenen Ausführungen, hier ist allerdings Vorsicht geboten!

Die österreichische Variante mit 55 oder 60 % Rotanteil entspricht nicht der StVO und darf somit nicht auf deutschen Straßen eingesetzt werden.

 

Pfeilbake Future S
Schraffenbake Future S

 

Rechts- oder linksweisend

Leitbaken werden unter anderem nach der Seite ihrer Aufstellung bzw. der Seite, zu der sie den Verkehr lenken unterschieden. Bei Aufstellung links sind sie rechtsweisend, bei Aufstellung rechts linksweisend.

Dieses Prinzip können Sie auch an den obigen Bildern erkennen: Beide Leitbaken lenken Ihren Blick automatisch in die Mitte. Ein perfektes Mittel zur intuitiven Verkehrsführung!

 

Ein- oder doppelseitig

In der Praxis werden bevorzugt doppelseitige Leitbaken rechts-/linksweisend eingesetzt. Der Vorteil ist, dass die Richtung der Vorbeifahrt bei ihnen durch einfaches Drehen geändert werden kann. Dadurch lässt sich die Verkehrsführung dem Baufortschritt einfach anpassen und es muss nur eine Bakensorte transportiert werden. 

Dieses Vorgehen ist allerdings oftmals nicht vorschriftsmäßig, und das aus gutem Grund. Überall dort, wo der Verkehr nur in eine Richtung fließt, sind auch nur einseitige Leitbaken zulässig, da sonst die Verkehrsteilnehmer durch ein falsches Signalbild verwirrt werden.

Schon ein einfaches Schaubild zeigt deutlich, wie viel eindeutiger die Wegführung mit einseitigen Baken ist:

 

Streckenverschwenkung mit doppelseitigen Baken
Streckenverschwenkung mit einseitigen Baken

 

Doppelseitige Leitbaken kommen laut RSA nur zum Einsatz, wenn eine Fahrbahn von beiden Fahrtrichtungen genutzt wird und keine andere Abgrenzung vorhanden ist.

Beidseitig rechtsweisende Leitbaken werden daher in der Fahrbahnmitte aufgestellt, wenn Gegenverkehrsströme räumlich getrennt werden sollen. Als einseitige Modelle empfehlen wir Ihnen unsere Wendebaken.

 

Wendebaken

Neben der doppelseitigen Ausführung sind die Schraffenbake und die Pfeilbake auch noch als Wendebaken erhältlich. Diese lassen sich bei Bedarf nicht um die vertikale sondern um die horizontale Achse drehen.

Bei der Schraffenbake hat diese Drehung keinerlei Auswirkung auf das Signalbild. Allerdings kann die Bake so auch bei Beschädigung eines Stutzens weiterverwendet werden. 

Die Pfeilbake als Wendemodell bringt die Möglichkeit der Richtungsänderung mit sich. Dadurch sind sie auch als einseitige Leitbaken flexibel einsetzbar und könnten an die Stelle der oftmals fälschlicherweise eingesetzten doppelseitigen Schraffenbaken treten. Die Anzahl von TL-geprüften Wendebaken ist allerdings noch recht überschaubar.

 

Warnbaken

Warnbaken sind Leitbaken in Übergröße, mit Maßen von 2000 x 250 mm oder 2500 x 500 mm. Sie sind sinnvoll, wenn konventionelle Leitbaken von vorausfahrenden Fahrzeugen verdeckt werden können. Oftmals werden sie ortsfest als Leitmal eingesetzt.

Ebenfalls erhältlich sind sie als Warnlichtbaken, die besonders bei Arbeiten im Schienenbereich von Straßenbahnen eingesetzt werden. Diese Variante gibt es außerdem mit integriertem Zeichen 222. Alle unsere Warnbaken finden Sie, gemeinsam mit Pfeil- und Schraffenbaken in Schilderform, hier. 

 

Klappbaken

Bei den Klappbaken handelt es sich um Baken mit 75 % der Größe von normalen Leitbaken. Sie haben also eine Regelgröße von 750 x 187,5 mm, Maße von 500 x 187,5 mm sind aber ebenfalls häufig zu finden.

Die Klappbaken sind fest mit einer Fußplatte verbunden und lassen sich, wie der Name schon vermuten lässt, umklappen. Sie sind vor allem für den Einsatz in besonderen Arbeitsstellenbereichen wie Nachtbaustellen gedacht.

Der Vollständigkeit halber: Die mit 50 % kleinste Version der Leitbaken hat eine Größe von 500 x 125 mm und wird vor allem auf Leitschwellen angebracht. Bei uns heißen die kleinen Kerle Leitboys und haben sich eine eigene Kategorie verdient!

 

TL-Leitbakensysteme

Leitbaken entsprechend den technischen Lieferbedingungen werden auch als Sicherheitsbaken bezeichnet. Geprüft werden allerdings nicht die Bakenblätter allein, sondern immer ein System aus Bakenblatt, Fußplatte und Warnleuchte. Diese drei Komponenten müssen beim Anprallversuch als Einheit verbunden bleiben, um den Schutz der Fahrzeuginsassen zu gewährleisten.

Dadurch ergibt sich eine Vielzahl von Bakensystemen mit unterschiedlichsten Kombinationsmöglichkeiten. Beispielsweise der beliebte 40 mm Fußplattenschaft ermöglicht den Einsatz der Leitbaken in nahezu jeder Fußplatte. Zulässig sind aber nur die Kombinationen, für die eine Freigabe der BASt vorliegt. Bei Kombination mit falschen Leuchten kann der Lampenstutzen abreißen. Eine Freigabe für Fußplatten anderer Hersteller erfolgt in der Regel nur mit weiteren Auflagen wie dem Einsatz von Sicherungsstiften.

Damit Sie erkennen können, ob Ihre Komponenten zusammen eingesetzt werden dürfen, sind alle Teile mit entsprechenden Kennzeichnungen ausgestattet. Die Leitbake trägt die BASt-Prüfnummer sowie Kennzahlen und Kennbuchstaben. Die Kennbuchstaben finden sich auf den zulässigen Warnleuchten wieder, die Kennzahlen auf den Fußplatten.

 

Hinweise zur korrekten Aufstellung

Hier wollen wir Ihnen kurz und knapp noch einige Tipps zur korrekten Aufstellung geben, von denen einige auch weiter oben schon erwähnt wurden. Dabei handelt es sich allerdings um eher allgemeine Hinweise, für konkrete Vorgaben in individuellen Fällen sollten Sie die Regelpläne der RSA beachten.

  •  Leitbaken dienen zur Verkehrsführung auf der Fahrbahn in Form von Längs- oder spitzwinkligen Querabsperrungen.
  • Bei Querabsperrungen und Längsabsperrungen mit Verschwenkungen sind auf jeder Leitbake gelbe Warnleuchten mit Dauerlicht anzubringen.
  • Zur Absicherung von Baugruben oder auf Geh- und Radwegen sind Leitbaken nicht zulässig. Zur Kennzeichnung von Hindernissen dienen hier Sperrpfosten.
  • Die Leitbaken sind so aufzustellen, dass die schrägen Streifen zum Verkehrsbereich hin fallen bzw. die Pfeilspitze zum Verkehrsbereich zeigt und das Bakenblatt senkrecht zur Verkehrsrichtung steht.
  • Wenn der Verkehr nur in eine Richtung fließt, sind auch nur einseitige Leitbaken zulässig.
  • Schraffenbaken und Pfeilbaken sollen in der Aufstellung nicht vermischt werden, damit ein einheitliches Signalbild erhalten bleibt.