Verkehrszeichen 278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
- Geschwindigkeitsangabe nach Ihren Vorgaben
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 278 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ ist ein Vorschriftzeichen nach StVO. Das kreisrunde Verkehrsschild (Ronde) trägt eine graue Ziffer in der weißen Mitte. Diese gibt die jeweils aufzuhebende Geschwindigkeit in vollen Zehnern von 5 bis 130 km/h (nach VzKat) an. Von rechts oben nach links unten verlaufen fünf schwarze Linien über das Sinnbild. Bitte machen Sie Ihre individuellen Angaben unter "Schildbeschriftung" oder laden Sie ein Foto hoch.
Bedeutung: Das Zeichen 278 signalisiert das Ende der in einem Streckenabschnitt vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkung. Es darf schneller gefahren werden, jedoch nur im Rahmen der grundsätzlich vor Ort geltenden Höchstgeschwindigkeiten.
Einsatz: VZ 278 hebt die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung für einen Streckenabschnitt auf. Generelle Begrenzungen, die die Straßenverkehrsordnung (StVO) ausspricht, bleiben bestehen. Dazu gehören zum Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder Tempo 80 für LKW und Busse außerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch VZ 274-50 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ aufgehoben. Als Vorschriftzeichen steht VZ 278 StVO dort, wo oder von wo an die Aufhebung des Streckenverbots gilt. Es kann sich auch nur auf einzelne Fahrstreifen beziehen.
VZ 278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Überblick:
- Hier endet die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung
- Generelle Höchstgeschwindigkeiten vor Ort sind weiterhin in Kraft
- Bitte individuelle Werte eintragen!
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
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Verkehrszeichen 274-5 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
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Verkehrszeichen 274-40 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
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Verkehrszeichen 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
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Verkehrszeichen 274-50 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
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Verkehrszeichen 274-60 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
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Verkehrszeichen 274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
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Verkehrszeichen 274-130 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
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Verkehrszeichen 274-100 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
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Verkehrszeichen 274-110 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
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Verkehrszeichen 274-120 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
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Verkehrszeichen 274-20 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
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Verkehrszeichen 274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
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Verkehrszeichen 274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h