Verkehrszeichen 278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420, 600 oder 750 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
- Geschwindigkeitsangabe nach Ihren Vorgaben
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 278 „Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit“ ist ein Vorschriftzeichen nach StVO. Das kreisrunde Verkehrsschild (Ronde) trägt eine graue Ziffer in der weißen Mitte. Diese gibt die jeweils aufzuhebende Geschwindigkeit in vollen Zehnern von 5 bis 130 km/h (nach VzKat) an. Von rechts oben nach links unten verlaufen fünf schwarze Linien über das Sinnbild. Bitte machen Sie Ihre individuellen Angaben unter "Schildbeschriftung" oder laden Sie ein Foto hoch.
Bedeutung: Das Zeichen 278 signalisiert das Ende der in einem Streckenabschnitt vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkung. Es darf schneller gefahren werden, jedoch nur im Rahmen der grundsätzlich vor Ort geltenden Höchstgeschwindigkeiten.
Einsatz: VZ 278 hebt die aktuelle Geschwindigkeitsbeschränkung für einen Streckenabschnitt auf. Generelle Begrenzungen, die die Straßenverkehrsordnung (StVO) ausspricht, bleiben bestehen. Dazu gehören zum Beispiel die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften oder Tempo 80 für LKW und Busse außerorts. Innerhalb geschlossener Ortschaften werden Geschwindigkeitsbeschränkungen durch VZ 274-50 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit“ aufgehoben. Als Vorschriftzeichen steht VZ 278 StVO dort, wo oder von wo an die Aufhebung des Streckenverbots gilt. Es kann sich auch nur auf einzelne Fahrstreifen beziehen.
VZ 278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Überblick:
- Hier endet die streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung
- Generelle Höchstgeschwindigkeiten vor Ort sind weiterhin in Kraft
- Bitte individuelle Werte eintragen!
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