Verkehrszeichen 274-50 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 274-50 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h“ ist ein rotumrandetes Verkehrsschild in runder Form (Ronde) mit einer großen Fünfzig in der Mitte. Die schwarze Zahl auf weißem Grund steht für die erlaubte Maximalgeschwindigkeit.
Bedeutung: Mit dem Gebots- bzw. Verbotszeichen 274-50 wird Fahrzeugen untersagt, schneller als 50 km/h zu fahren.
Einsatz: VZ 274-50 legt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h fest. Das Vorschriftzeichen wird zumeist nur dort eingesetzt, wo Gefahrenschilder oder Richtungstafeln nicht ausreichen würden, um eine angemessene Fahrweise zu erreichen. Unter bestimmten Bedingungen (s. VwV-StVO) kann das Zeichen 274-50 mit Gefahrzeichen oder Zusatzzeichen kombiniert werden. Es ist so anzubringen, dass es auch bei ungünstigen Sichtverhältnissen rechtzeitig wahrgenommen werden kann; hierfür sind innerorts 30 bis 50 Meter Vorlauf ausreichend. Wo mit dem Einbiegen ortsunkundiger Verkehrsteilnehmer zu rechnen ist, soll VZ 274-50 hinter Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, die gemäß StVO innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge gilt, wird ortseinwärts durch die Ortstafel angezeigt.
Besonderheit: In den Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO sind die ausführlichen Regelungen zum Einsatz von Zeichen 274 enthalten.
VZ 274-50 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h im Überblick:
- Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 50 km/h fahren
- Anbringung mit genügend Vorlauf zur Risikostrecke
- Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt Tempo 50 ab Ortstafel
Zubehör
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
-
Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
-
Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
-
Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
-
Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
-
Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
-
TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
-
TL-Universalfußplatte K35
-
T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
-
Verkehrszeichen 274-100 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 100 km/h
-
Verkehrszeichen 274-40 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 40 km/h
-
Verkehrszeichen 274-20 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h
-
Verkehrszeichen 274-70 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 70 km/h
-
Verkehrszeichen 274-130 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 130 km/h
-
Verkehrszeichen 274-80 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
-
Verkehrszeichen 274-10 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 10 km/h
-
Verkehrszeichen 278 Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
-
Verkehrszeichen 274-110 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 110 km/h
-
Verkehrszeichen 274-90 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 90 km/h
-
Verkehrszeichen 274-120 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h
-
Verkehrszeichen 274-30 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
-
Verkehrszeichen 274-5 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 5 km/h
-
Verkehrszeichen 274-60 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h