Verkehrszeichen 257-53 Verbot für Viehtrieb

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Vorschriftzeichen 257-53 „Verbot für Viehtrieb“ ist ein Verbotsschild in runder Form (Ronde) mit rotem Rand. In der Mitte befindet sich die sinnbildliche Darstellung einer Kuh in Schwarz auf weißem Grund.

Bedeutung: Das Zeichen 257-53 kennzeichnet Bereiche, in denen das Treiben von Vieh und sonstigen Weidetieren verboten ist.

Einsatz: VZ 257-53 verbietet den Viehtrieb und steht wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO in der Regel dort, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist. Es kann durch Zusatzzeichen beispielsweise zeitlich eingeschränkt werden.

Besonderheit: Auf diesem Verkehrsschild wird ein Sinnbild aus StVO § 39, Abs. 7 verwendet.

VZ 257-53 Verbot für Viehtrieb im Überblick

  • verbietet das Treiben von Vieh und sonstigen Weidetieren
  • Aufstellung in der Regel dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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