Verkehrszeichen 239 Gehweg
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ ist ein Vorschriftzeichen in runder Form (Ronde) mit blauem Grund und weißem Sinnbild. Dieses stellt eine weibliche Person mit einem Kind an der Hand dar.
Bedeutung: Die Straßenverkehrsordnung schreibt generell vor: „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen.“ Das Schild 239 macht es Fußgängern besonders leicht: Es erlaubt nur ihnen, sich auf dem so gekennzeichneten Gehweg zu bewegen. Für alle andern Verkehrsarten gilt: Nicht benutzen!
Einsatz: Mit dem Verbotszeichen 239 werden Gehwege oder Seitenstreifen markiert, die Fußgängern vorbehalten sind. Voraussetzung für die Aufstellung von VZ 239 ist, dass der Gehweg nicht ohne weiteres als solcher erkennbar ist. Sollte ein Zusatzzeichen einer anderen Verkehrsart die Nutzung erlauben, beispielsweise dem Radverkehr, darf der Fußgängerverkehr dadurch nicht gefährdet oder behindert werden.
VZ 239 Gehweg im Überblick:
- Verkehrsverbot für alle Verkehrsarten außer Fußgängern
- Einsatz nur dort, wo Bestimmung des Gehwegs nicht erkennbar
Zubehör
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
-
Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
-
Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
-
Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
-
Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
-
Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
-
TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
-
TL-Universalfußplatte K35
-
T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
-
Verkehrszeichen 241-30 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links
-
Verkehrszeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg
-
Verkehrszeichen 242.1 Beginn einer Fußgängerzone
-
Verkehrszeichen 242.1-40 Beginn/Ende einer Fußgängerzone, doppelseitig (Rückseite Z 242.2)
-
Verkehrszeichen 241-31 Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg rechts
-
Verkehrszeichen 242.2 Ende einer Fußgängerzone