Verkehrszeichen 101-51 Schnee- oder Eisglätte
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630, 900 oder 1260 mm Seitenlänge (SL)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Gefahrenzeichen 101-51 „Schnee- oder Eisglätte“ warnt Verkehrsteilnehmer vor nachfolgenden Streckenabschnitten, in denen bei entsprechenden Wetterlagen Glätte durch Schnee oder Eis auf der Fahrbahn auftreten kann. Es besteht Schleuder- oder Rutschgefahr.
VZ 101-51 steht nur dort, wo eine Gefahrenlage durch Glätte öfter unerwartet eintritt und nicht ohne Weiteres erkennbar ist, beispielsweise auf Brücken. Die Warnung soll jeweils rechtzeitig vor Winterbeginn angebracht und nach dem Ende der Frostperiode wieder entfernt werden (ca. Ende Oktober bis Anfang April).
Dieses Verkehrszeichen kommt nur bei besonderen Gefahrenlagen zum Einsatz.
VZ 101-51 Schnee- oder Eisglätte im Überblick:
- Kündigt Streckenabschnitte mit Rutschgefahr durch eis- oder schneeglatte Fahrbahnen an
- Steht nur dort, wo die Glättegefahr öfter eintritt und schwer erkennbar ist
- Aufstellung nur während der Frostperiode
Weitere Infos
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