Verkehrszeichen 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1044-10 „Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde“ ist eine weiße Zusatztafel in Rechteckform mit schwarzem Rand und dem Piktogramm einer im Rollstuhl sitzenden Person.

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1044-10 wird meist mit einem Parkschild zusammen angebracht. In dieser Kombination weist es Behindertenparkplätze aus.

Einsatz: VZ 1044-10 gilt als Verkehrszeichen nach StVO und zählt zur Gruppe der beschränkenden Zusatzzeichen, die sich auf Personengruppen beziehen. Das vorgegebene Design der Zusatztafel sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1044-10 ist häufig in Kombination mit dem Richtzeichen „Parken“ (VZ 314) anzutreffen und kennzeichnet Parkplätze für Schwerbehinderte. Das Zusatzschild 1044-10 wird unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, befestigt.

VZ 1044-10 Nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde im Überblick:

  • Kennzeichnet Behindertenparkplätze
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist (häufig VZ 314)
  • Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 231 x 420 mm oder 330 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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