Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420, 600 oder 750 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 286-31 „Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links“ ist ein rundes Vorschriftszeichen mit rotem Rand, blauer Mitte und einem schräg verlaufenden roten Balken. Der obere weiße Pfeil zeigt nach rechts zur Fahrbahn, der untere weiße Pfeil nach links von der Fahrbahn weg.
Bedeutung: Das Vorschriftzeichen 286-31, auch „Parkverbot“ genannt, weist darauf hin, dass es in den Abschnitten vor und hinter dem Schild auf dem linken Fahrbahnrand verboten ist, länger als 3 Minuten zu halten. Hier darf nicht geparkt werden; es ist lediglich erlaubt, ein- und auszusteigen sowie das Fahrzeug zügig zu be- oder entladen.
Einsatz: Das Zeichen 286-31 wiederholt das Haltverbot innerhalb der Verbotsstrecke, wenn diese schwer zu erkennen ist. Ein eingeschränktes Haltverbot kann dort in Frage kommen, wo ganztägiges Parken unter Sicherheitsaspekten und aufgrund der Beeinträchtigung des Verkehrsflusses nicht möglich ist, kurzes Halten jedoch nicht stört. Das kann zum Beispiel vor Gebäuden mit kurzzeitigem Liefer- oder Besucherverkehr der Fall sein. Es empfiehlt sich, das Halteverbot durch Zusatzzeichen zeitlich zu beschränken. Bestimmte Verkehrsarten können ebenfalls durch Zusatzzeichen ausgenommen werden.
VZ 286-31 wird im spitzen Winkel zur Fahrbahn angebracht und gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung; es wird auch durch Verkehrszeichen, die eine andere Regelung zum Halten oder Parken vorsehen, außer Kraft gesetzt. Bei mobiler Verwendung hebt es zeitweilig Verkehrszeichen vor Ort auf, die das Parken erlauben.
Varianten: Das Verkehrszeichen 286 gibt es bei uns auch „blanko“ sowie mit weißen Richtungspfeilen, die Anfang oder Ende des eingeschränkten Haltverbots für die jeweilige Straßenseite anzeigen.
VZ 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links im Überblick:
- Kennzeichnet die Mitte einer Strecke mit eingeschränktem Haltverbot
- Nur Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen erlaubt
- Gilt für die Straßenseite, auf der es steht – hier links
- Kombination mit Zusatzzeichen zur zeitlichen Beschränkung empfohlen
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen E11 – E18 für runde Verkehrszeichen
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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Klebepfeile für Verkehrszeichen, reflektierend
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TL-Universalfußplatte K35
Alternativen
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Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
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Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
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Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone