Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420, 600 oder 750 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 286-11 „Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links“ ist ein rundes Schild mit rotem Rand. Durch die blaue Mitte verläuft diagonal ein roter Balken. Der weiße Pfeil im unteren Schildbereich zeigt nach links von der Fahrbahn weg.
Bedeutung: Das Vorschriftzeichen 286-11 signalisiert das Ende des eingeschränkten Haltverbots auf der linken Straßenseite. Vor dem Schild ist es untersagt, länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn zu halten. Kurzes Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen des Fahrzeugs sind erlaubt, das Parken ist verboten.
Einsatz: Mit Zeichen 286-11 wird das Ende des eingeschränkten Haltverbots auf der Fahrbahn an der linken Straßenseite markiert. Es empfiehlt sich eine Anbringung im spitzen Winkel zur Fahrbahn. Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 286-11 kommt in der Regel dort zum Einsatz, wo kurzes Halten den Verkehrsfluss und die Sicherheit nicht gefährdet und sollte durch Zusatzzeichen zeitlich beschränkt werden. Es können durch Zusatzzeichen auch bestimmte Verkehrsarten ausgenommen sein. Bei mobiler Verwendung hebt VZ 286-11 vorübergehend Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.
Varianten: Das Verkehrszeichen 286 gibt es bei uns „blanko“ sowie mit weißen Richtungspfeilen, die Anfang oder Mitte des eingeschränkten Haltverbots für die jeweilige Straßenseite anzeigen.
VZ 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links im Überblick:
- Vor dem Schild ist es verboten, länger als 3 Minuten auf der Fahrbahn zu halten
- Lediglich Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen erlaubt
- Gilt für die Straßenseite, auf der es steht – hier links
- Kann mit Zusatzzeichen zeitlich beschränkt werden
Zubehör
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
-
Rohrpfosten aus Aluminium
-
Rohrrahmen E11 – E18 für runde Verkehrszeichen
-
Rohrpfosten aus Stahl
-
Bandschellen
-
Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
-
Klemmschelle K1
-
Bandschelle T-Version B107T
-
Alform-Klemmschelle AKS
-
TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
-
Klebepfeile für Verkehrszeichen, reflektierend
-
TL-Universalfußplatte K35
-
Rohrschellen
-
Alu-Rohrschelle T-Version
Alternativen
-
Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
-
Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
-
Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
-
Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
-
Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
-
Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts