Verkehrszeichen 280 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 280 „Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde), in dessen Mitte zwei graue KFZ-Symbole nebeneinander abgebildet sind. Fünf schwarze Linien streichen das Sinnbild von rechts oben nach links unten durch.

Bedeutung: Das Vorschriftzeichen 280 beendet das in einem begrenzten Abschnitt geltende Überholverbot. Kraftfahrzeuge dürfen nun mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen überholen.

Einsatz: VZ 280 hebt das durch VZ 276 vorgeschriebene Streckenverbot auf, das allen Kraftfahrzeugen auf einem bestimmten Streckenabschnitt untersagt, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motoräder mit Beiwagen zu überholen. Als Vorschriftzeichen wird das Zeichen 280 dort aufgestellt, wo oder von wo an die Aufhebung des Überholverbots gilt. Es ist im Einzelfall zu prüfen, ob für die weitere Strecke tatsächlich kein sonstiges, über die allgemeinen Vorschriften hinausgehendes Streckenverbot besteht. Ist dies der Fall, muss anstelle des Zeichens 280 das vorherige, nun wieder geltende Streckenverbotszeichen aufgestellt werden.

VZ 280 Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge aller Art im Überblick

  • Ende des streckenbezogenen Überholverbots für Kraftfahrzeuge
  • mehrspurige KFZ und Motorräder mit Beiwagen dürfen überholt werden
  • Prüfung sonstiger Streckenverbote im Einzelfall notwendig
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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