Verkehrszeichen 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t

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Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 277 „Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ gehört zu den Vorschriftszeichen. Das runde Verkehrsschild (Ronde) ist weißgrundig und hat einen signalroten Rand. In der Mitte stehen zwei unterschiedliche Fahrzeugarten als Sinnbilder nebeneinander: links ein LKW in Rot, rechts ein KFZ in Schwarz.

Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 277 untersagt es Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, sowie Zugmaschinen, mehrspurige Kraftfahrzeuge und Motorräder mit Beiwagen zu überholen. Vom Überholverbot ausgenommen sind PKW und Busse.

Einsatz: Das mit Zeichen 277 StVO vorgeschriebene LKW-Überholverbot kommt zumeist nur auf stark und schnell befahrenen Straßen zum Einsatz. Es kann zum Beispiel an Steigungs- und Gefällstrecken notwendig sein, wo LKW nicht zügig überholen können. Auf zweistreifigen Autobahnen und Kraftfahrstraßen sorgt ein LKW-Überholverbot in unfallträchtigen Abschnitten für mehr Sicherheit bzw. insgesamt auch für einen gleichmäßigen Verkehrsfluss. Der Einsatz von VZ 277 empfiehlt sich zudem in Tunneln mit mehr als einem Fahrstreifen, weil hier LKW-Überholmanöver besonders gefährlich sein können. Hinter Kreuzungen und Einmündungen sollte das Zeichen wiederholt werden, wenn dort mit dem Einbiegen Ortsunkundiger zu rechnen ist. Auf Autobahnen kann eine Wiederholung nach 1 km sinnvoll sein. Das Zeichen 277 kann in bestimmten Situationen (s. VwV-StVO) mit Gefahren- sowie Zusatzzeichen kombiniert werden.

Besonderheit: Detaillierte Informationen zum Einsatz von Zeichen 277 finden sich in den Verwaltungsvorschriften (VwV) zur StVO.

VZ 277 Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t im Überblick

  • Überholverbot für KFZ mit zulässiger Gesamtmasse > 3,5 t
  • PKW und Busse sind ausgenommen
  • Einsatz auf Straßen mit erheblichem und schnellem Verkehr
  • soll sicheren und reibungslosen Verkehrsfluss gewährleisten
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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