Verkehrszeichen 274-20 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 274-20 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h“ ist ein rundes Gebots- bzw. Verbotsschild mit rotem Rand, weißer Mitte und einer großen Zwanzig in Schwarz. Die Zahl steht für die erlaubte Maximalgeschwindigkeit.

Bedeutung: Das Zeichen 274-20 verbietet dem Fahrverkehr, schneller als 20 km/h zu fahren.

Einsatz: VZ 274-20 erlaubt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern. Das Vorschriftzeichen kommt in der Regel nur dort zum Einsatz, wo Gefahrzeichen oder Richtungstafeln nicht genügen würden, um Verkehrsteilnehmende zu einer adäquaten Fahrweise zu motivieren. Es kann in bestimmten Situationen (s. VwV-StVO) mit Gefahr- oder Zusatzzeichen kombiniert werden. Das Zeichen 274-20 kann auch nur für einen Fahrstreifen gelten und ist so anzubringen, dass es selbst bei ungünstigen Sichtverhältnissen rechtzeitig gesehen wird. Innerhalb geschlossener Ortschaften sind 30 bis 50 Meter vor dem Geltungsabschnitt die Regel. Ein Tempolimit von 20 km/h kann beispielsweise in verkehrsberuhigten Bereichen in Innenstädten sinnvoll sein.

Besonderheit: Die Verwaltungsvorschriften zur StVO enthalten die detaillierten Regelungen zum Zeichen 274.

VZ 274-20 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 20 km/h im Überblick

  • Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 20 km/h fahren
  • bei Anbringung ausreichenden Vorlauf zur Geltungstrecke einhalten
  • Einsatz beispielsweise in verkehrsberuhigten Innenstadtbereichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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