Verkehrszeichen 270.1 Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 270.1 „Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone“ ist ein Vorschriftszeichen in quadratischer Form. Auf weißem Grund ist oben ein roter Verbotskreis mit integriertem Schriftzug „Umwelt“ zu sehen, darunter steht in schwarzen Großbuchstaben „ZONE“.

Bedeutung: Innerhalb einer durch das Zeichen 270.1 markierten Zone gilt ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge zur Beförderung schwerbehinderter Menschen.

Einsatz: VZ 270.1 kennzeichnet eine Umweltzone gemäß § 45 Absatz 1f StVO. Als Vorschriftzeichen steht es dort, wo oder von wo an das Verbot gilt. Ausnahmen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge sind in Einzelfällen möglich. Allgemeingültige Ausnahmen sollen durch ein Zusatzzeichen angegeben werden. Das Zeichen 270.1 kann in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h innerhalb der Zone anzeigen.

Besonderheit: Eine Umweltzone wird nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingerichtet.

Varianten: Dieses Verkehrsschild gibt es auch als doppelseitige Ausführung in Kombination mit VZ 270.2.

VZ 270.1 Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone im Überblick

  • kennzeichnet eine Umweltzone mit Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge zur Beförderung von Schwerbehinderten sind zugelassen
  • Zusatzzeichen können weitere Fahrzeuge freigeben
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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