Verkehrszeichen 257-55 Verbot für Personenkraftwagen

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 257-55 „Verbot für Personenkraftwagen“ ist ein Vorschriftschild in runder Form (Ronde) mit rotem Rand und dem Piktogramm eines Autos in Schwarz auf weißem Grund.

Bedeutung: Mit dem Zeichen 257-55 wird Personenkraftwagen, abgekürzt PKW, die Verkehrsteilnahme verboten. Als PKW gelten mehrspurige Fahrzeuge mit mindestens zwei Achsen, vier Rädern und eigenem Antrieb, die der Personenbeförderung dienen und über nicht mehr als acht Fahrgastsitzplätze verfügen.

Einsatz: Das Verbotsschild 257-55 bezieht sich auf Personenkraftwagen. Es steht wie alle Vorschriftszeichen gemäß StVO in der Regel dort, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist. Das Verbot kann durch Zusatzzeichen beschränkt werden.

Besonderheit: Bei einem Ausschluss einzelner Verkehrsarten sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Zu den Gründen, warum ein Verkehrsverbot verhängt werden kann, etwa zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen, bietet die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b umfassende Informationen.

VZ 257-55 Verbot für Personenkraftwagen im Überblick

  • PKW ist die Verkehrsteilnahme verboten
  • Aufstellung in der Regel dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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