Verkehrszeichen 257-50 Verbot für Mofas
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Vorschriftzeichen 257-50 „Verbot für Mofas“ ist ein rundes Verkehrsschild (Ronde) mit rotem Rand, weißer Mitte und dem schwarzen Piktogramm eines Mofas.
Bedeutung: In durch VZ 257-50 gekennzeichneten Bereichen ist die Verkehrsteilnahme mit einem Mofa verboten. Als Mofa wird ein einsitziges, motorisiertes Fahrrad bezeichnet, das nicht schneller als 25 km/h fährt.
Einsatz: VZ 257-50 erteilt bestimmten Fahrzeugarten ein Verkehrsverbot, hier sind es Mofas. Wie alle Vorschriftszeichen ist auch das Verbotsschild 257-50 gemäß StVO in der Regel dort anzubringen, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.
Besonderheit: Bei einem Verbot für einzelne Verkehrsarten sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Gründen, warum Verkehrsverbote ausgesprochen werden können, hält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b bereit.
VZ 257-50 Verbot für Mofas im Überblick:
- Verbietet die Verkehrsteilnahme für Mofas
- Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm