Verkehrszeichen 255 Verbot für Krafträder

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 255 „Verbot für Krafträder“ ist ein Vorschriftszeichen in runder Form (Ronde) mit rotem Rand. In der Mitte befindet sich das Sinnbild für ein Motorrad in Schwarz auf weißem Grund.

Bedeutung: Durch Zeichen 255 ist Krafträdern, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträdern und Mofas die Verkehrsteilnahme verboten.

Einsatz: VZ 255 erteilt bestimmten Fahrzeugarten ein Verkehrsverbot, in diesem Fall Krafträdern. Wie alle Vorschriftenzeichen wird auch das Verbotsschild 255 gemäß StVO in der Regel dort aufgestellt, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind die vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf Umleitungen erforderlich. Informationen zu den Möglichkeiten, Verkehrsverbote zu verhängen, enthält die Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

Varianten: Unsere Ausführung des Zeichens 255 entspricht der im VzKat dargestellten Grundform. In diesem Schild können (wie bei VZ 251 bis 254 und 259) die Symbole auch doppelt übereinander, durch einen Querstrich getrennt, angeordnet werden.

VZ 255 Verbot für Krafträder im Überblick

  • Verkehrsverbot für Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas
  • Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • es können im Schild auch zwei Piktogramme übereinander dargestellt werden
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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