Verkehrszeichen 251 Verbot für Kraftwagen

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 251 „Verbot für Kraftwagen“ in runder Form (Ronde) hat einen roten Rand und zeigt in der Mitte das Symbol eines Kraftfahrzeugs in Schwarz auf weißem Grund.

Bedeutung: Das Vorschriftszeichen 251 verbietet PKWs, LKWs und sonstigen mehrspurigen motorisierten Fahrzeugen die Verkehrsteilnahme.

Einsatz: Mit VZ 251 kann bestimmten Fahrzeugarten – nämlich Kraftwagen – ein Verkehrsverbot erteilt werden. Wie alle Vorschriftenzeichen wird auch das Zeichen 251 gemäß StVO in der Regel dort aufgestellt, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist.

Besonderheit: Wenn einzelne Verkehrsarten ausgeschlossen werden, sind eine vorherige Ankündigung sowie der Hinweis auf mögliche Umleitungen notwendig. Näheres zu den Gründen, warum Verkehrsverbote erteilt werden können, findet sich in der Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.

Varianten: Unsere Ausführung entspricht der im VzKat abgebildeten Grundform. Bei Zeichen 251 (wie bei VZ 253 bis 255 und 259) können die Symbole auch doppelt übereinander, durch einen Querstrich getrennt, angeordnet werden.

VZ 251 Verbot für Kraftwagen im Überblick

  • Verkehrsverbot für Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge
  • Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
  • Symbole im Schild können auch doppelt dargestellt werden
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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