Verkehrszeichen 307 Ende der Vorfahrtstraße

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 420 x 420 oder 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

Produktbeschreibung:

Das Verkehrszeichen 307 „Ende der Vorfahrtstraße“ ist ein auf der Spitze stehendes, quadratisches Richtzeichen mit weißem Rand und gelber Mitte (Raute). Es wird diagonal von drei schwarzen Linien durchkreuzt.

Bedeutung: Das Zeichen 307 signalisiert, dass die Vorfahrtstraße beendet ist.

Einsatz: VZ 307 hebt eine mit Zeichen 306 gekennzeichnete Vorfahrtstraße auf. Das Richtzeichen 307 wird in der Regel nur außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt. Dort wird es immer in Verbindung mit den Haltgebot-Zeichen 205 und 206 verwendet. Anstelle von VZ 307 kann auch das Zeichen 205 mit Entfernungsangabe als Vorankündigung aufgestellt werden.

VZ 307 Ende der Vorfahrtstraße im Überblick:

  • Hier endet die Vorfahrtstraße
  • Innerorts Aufstellung nicht erforderlich
  • Außerorts Einsatz nur zusammen mit VZ 205 und 206
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