Verkehrszeichen 307 Ende der Vorfahrtstraße
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 x 420, 600 x 600 und 840 x 840 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 307 „Ende der Vorfahrtstraße“ ist ein auf der Spitze stehendes, quadratisches Richtzeichen mit weißem Rand und gelber Mitte (Raute). Es wird diagonal von drei schwarzen Linien durchkreuzt.
Bedeutung: Das Zeichen 307 signalisiert, dass die Vorfahrtstraße beendet ist.
Einsatz: VZ 307 hebt eine mit Zeichen 306 gekennzeichnete Vorfahrtstraße auf. Das Richtzeichen 307 wird in der Regel nur außerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt. Dort wird es immer in Verbindung mit den Haltgebot-Zeichen 205 und 206 verwendet. Anstelle von VZ 307 kann auch das Zeichen 205 mit Entfernungsangabe als Vorankündigung aufgestellt werden.
VZ 307 Ende der Vorfahrtstraße im Überblick:
- Hier endet die Vorfahrtstraße
- Innerorts Aufstellung nicht erforderlich
- Außerorts Einsatz nur zusammen mit VZ 205 und 206
Weitere Infos
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