Verkehrszeichen 390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz

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Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 390 „Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz“ ist ein rundes Verkehrsschild mit schmalem rotem Rand, weißer Innenfläche und schwarzer Beschriftung. In der Mitte steht oberhalb des waagerechten Trennbalkens in Großbuchstaben die Aufschrift „MAUT“, unterhalb ist das Piktogramm eines LKW abgebildet.

Bedeutung: Das Hinweiszeichen 390 informiert Verkehrsteilnehmende darüber, dass im folgenden Streckenabschnitt für LKW und Gespanne ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht eine Straßennutzungsgebühr, die sogenannte Maut, bezahlt werden muss.

Einsatz: Die Pflicht zur Autobahnmaut für den Güterkraftverkehr ist durch die übliche blaue Autobahnbeschilderung ausreichend gekennzeichnet. Daher macht VZ 390 nur dort auf die Mautpflicht aufmerksam, wo damit nicht gerechnet werden muss – zum Beispiel auf Straßen, die nicht von vorneherein als Autobahnen zu erkennen sind oder auf mautpflichtigen Bundesstraßen. Das Richtzeichen 390 steht auf beiden Seiten am Anfang der betreffenden Strecke sowie zusätzlich ca. 800 m vor der letzten Ausfahrt vor Beginn der Mautplicht, hier mit Entfernungsangabe auf einem Zusatzzeichen.

VZ 390 Mautpflicht nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz im Überblick:

  • Kennzeichnet einen für den Güterverkehr mautpflichtigen Streckenabschnitt
  • Steht nur, wenn Strecke nicht ohnehin als mautpflichtig zu erkennen ist
  • Beidseitige Aufstellung am Beginn der mautpflichtigen Strecke
  • Zusätzliche Anbringung vor der letzten Ausfahrt vor Mautpflichtbeginn mit Zusatzzeichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 mm Durchmesser (Ø)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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