Verkehrszeichen 162-10 Einstreifige Bake, Aufstellung rechts

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Gefahrzeichen 162-10 „Einstreifige Bake, Aufstellung rechts“ macht Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass in etwa 80 m Entfernung ein beschrankter oder unbeschrankter Bahnübergang folgt.

Ein roter Streifen auf der Bake bedeutet 80 m Abstand. Wenn die Entfernung zum Bahnübergang erheblich abweicht, kann der tatsächliche Abstand auf der Warnbake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern angegeben werden.

Dort, wo schnell gefahren wird oder wo der Bahnübergang nicht rechtzeitig zu sehen ist, darf VZ 162 – selbst auf Nebenstraßen – nur zusammen mit VZ 156 sowie VZ 159 aufgestellt werden. Außerorts sollten die Bahnübergang-Zeichen auf beiden Straßenseiten stehen.

VZ 162-10 Einstreifige Bake, Aufstellung rechts im Überblick

  • kündigt einen beschrankten oder unbeschrankten Bahnübergang in 80 m Entfernung an
  • bei Straßen mit schnellem Kraftverkehr Einsatz von VZ 162 zusammen mit VZ 156 und VZ 159 erforderlich
  • außerhalb geschlossener Ortschaften Aufstellung beidseitig empfohlen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maß: 1000 x 300 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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