Verkehrszeichen 1026-38 Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1026-38 „Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ ist eine weiß-schwarze Zusatztafel in Rechteckform mit schwarzer Umrandung und der Aufschrift „Land- und forstwirtsch. Verkehr frei“.

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1026-38 wird mit einem regulären Verkehrszeichen kombiniert. Es nimmt den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr von den Regelungen des jeweiligen Zeichens aus.

Einsatz: VZ 1026-38 zählt als Verkehrszeichen gemäß StVO zur Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen mit verbalen Hinweisen. Das Aussehen des Zusatzzeichens ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

Typischerweise kommt das Zusatzzeichen 1026-38 zusammen mit den Vorschriftzeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (VZ 250) oder „Verbot für Kraftfahrzeuge“ (VZ 260) zum Einsatz. Es erlaubt somit, Straßen, Wald- und Wirtschaftswege zu land- oder forstwirtschaftlichen Zwecken zu nutzen, die für den übrigen Verkehr bzw. Kraftverkehr gesperrt sind. Die Zusatztafel 1026-38 wird unmittelbar, in der Regel unterhalb des Verkehrszeichens, auf das sie sich bezieht, angebracht.

VZ 1026-38 Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei im Überblick:

  • Der land- und forstwirtschaftliche Verkehr ist ausgenommen
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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