Verkehrszeichen 1026-36 Landwirtschaftlicher Verkehr frei

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1026-36 „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“ ist ein rechteckiges Zusatzschild in Weiß mit schwarzem Rand und der schwarzen Aufschrift „Landwirtschaftlicher Verkehr frei“.

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1026-36 ist gemeinsam mit einem Standard Verkehrszeichen angebracht. Es bedeutet, dass die vom jeweiligen Verkehrszeichen ausgehenden Regelungen, meist Verkehrsverbote, den landwirtschaftlichen Verkehr nicht betreffen.

Einsatz: VZ 1026-36 ist ein StVO-Verkehrszeichen und zählt zur Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen mit verbalen Hinweisen. Das vorgegebene Aussehen des Zusatzzeichens sollte unverändert bleiben.

Häufig wird das Zeichen 1026-36 mit den Vorschriftzeichen „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ (VZ 250) oder „Verbot für Kraftfahrzeuge“ (VZ 260) kombiniert. Damit ist es erlaubt, Straßen oder Wirtschaftswege zu landwirtschaftlichen Zwecken zu befahren, die für den übrigen Verkehr bzw. Kraftverkehr gesperrt sind. Die Zusatztafel 1026-36 wird unmittelbar, in der Regel unterhalb des Verkehrszeichens, auf das sie sich bezieht, montiert.

VZ 1026-36 Landwirtschaftlicher Verkehr frei im Überblick:

  • Der landwirtschaftliche Verkehr ist ausgenommen
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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