Verkehrszeichen 1020-12 Radverkehr und Anlieger frei

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

19.65 

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1020-12 „Radverkehr und Anlieger frei“ ist ein weißes, rechteckiges Zusatzschild mit schwarzem Rand und schwarzer Beschriftung. Links oben ist das Sinnbild eines Fahrrads abgebildet, daneben bzw. darunter steht die Aufschrift „und Anlieger frei“.

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1020-12 wird mit einem Verkehrszeichen kombiniert. Es macht deutlich, dass Radfahrende und Anlieger von den Regelungen dieses Verkehrszeichens ausgenommen sind.

Einsatz: VZ 1020-12 ist ein Verkehrszeichen gemäß StVO und zählt zur Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen. Die Gestaltung der Zusatztafel ist festgelegt und sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1020-12 wird unmittelbar, meist unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht. Es kann zum Beispiel mit Vorschriftzeichen kombiniert werden, etwa „Beginn einer Fußgängerzone“ (VZ 242.2) oder „Verbot der Einfahrt“ (VZ 267), um den Radverkehr und Anlieger vom jeweiligen Gebot bzw. Verbot auszunehmen.

VZ 1020-12 Radverkehr und Anlieger frei im Überblick:

  • Radverkehr und Anlieger sind ausgenommen
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung in der Regel unterhalb des Bezugszeichens
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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