Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 290.2 „Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone“ ist ein quadratisches Vorschriftzeichen. Unterhalb des Zeichens 286 „Eingeschränktes Halteverbot“ trägt es den Schriftzug „ZONE“. Das gesamte Sinnbild ist in Grau auf Weiß gehalten und wird von fünf schwarzen Linien diagonal durchgestrichen.
Bedeutung: Das Verkehrsschild 290.2 signalisiert Verkehrsteilnehmenden, dass sie eine Zone mit eingeschränktem Halteverbot verlassen. Die mit der Parkverbotszone verbundenen Vorschriften gelten nicht mehr.
Einsatz: VZ 290.2 kennzeichnet das Ende einer Zone mit eingeschränktem Haltverbot und hebt die dort geltenden Regelungen auf. Das Zeichen 290.2 ist so aufzustellen, dass es auch für den einbiegenden Verkehr gut sichtbar ist – wenn nötig auf beiden Straßenseiten.
Varianten: Das Zeichen 290.2 gibt es bei uns auch in doppelseitiger Ausführung mit VZ 290.1 auf der Vorderseite.
VZ 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone im Überblick:
- Kennzeichnet das Ende einer Zone mit eingeschränktem Haltverbot
- Hebt die in der Halteverbotszone geltenden Vorschriften auf
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
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Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot