Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 286-10 „Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts“ ist ein rundes Schild mit rotem Rand und blauer Mitte, über die von links oben nach rechts unten ein roter Balken verläuft. Im oberen Schildbereich ist ein weißer Pfeil angebracht, dessen Spitze nach links zur Fahrbahn weist.
Bedeutung: Das Verbots- bzw. Gebotszeichen 286-10 zeigt an, dass es ab hier verboten ist, länger als 3 Minuten am rechten Fahrbahnrand zu halten. Kurzes Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen des Fahrzeugs sind erlaubt, das Parken ist verboten.
Einsatz: Das Zeichen 286-10 markiert den Beginn des eingeschränkten Haltverbots auf der Fahrbahn in Fahrtrichtung rechts. Es kommt dort zum Einsatz, wo ganztägiges Parken aus Gründen der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs nicht möglich ist. Dies kann zum Beispiel vor Einrichtungen mit gelegentlichem starkem Anliefer- oder Besucherverkehr der Fall sein. Es empfiehlt sich, das eingeschränkte Halteverbot durch Zusatzzeichen zeitlich zu begrenzen. Es können auch bestimmte Verkehrsarten durch Zusatzzeichen ausgenommen werden.
VZ 286-10 wird im spitzen Winkel zur Fahrbahn angebracht und gilt bis zur nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung; auch Verkehrszeichen, die eine andere Regelung zum Halten oder Parken vorsehen, setzen es außer Kraft. Im mobilen Einsatz hebt es vorübergehend stationäre Verkehrszeichen auf, die das Parken erlauben.
Varianten: Das Verkehrszeichen 286 gibt es bei uns auch „blanko“ sowie mit weißen Richtungspfeilen, die Mitte oder Ende des eingeschränkten Haltverbots für die gewünschte Straßenseite anzeigen.
VZ 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts im Überblick:
- Hinter dem Schild darf auf der Fahrbahn für max. 3 Minuten gehalten werden
- Nur Ein- und Aussteigen sowie zügiges Be- und Entladen möglich
- Gilt für die Straßenseite, auf der es steht – hier rechts
- Kann mit Zusatzzeichen zur zeitlichen Beschränkung kombiniert werden
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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Klebepfeile für Verkehrszeichen, reflektierend
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
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Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
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Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links