Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 283-10 „Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts“ ist ein rundes Schild mit rotem Rand und x-förmigem Kreuz in Rot auf Blau. Im oberen blauen Viertel ist ein weißer Pfeil angebracht, der nach links zur Fahrbahn zeigt.
Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 283-10 signalisiert den Beginn eines Abschnitts auf der rechten Straßenseite, in dem das Halten auf der Fahrbahn untersagt ist.
Einsatz: Zeichen 283-10 StVO schreibt den Beginn des Haltverbots vor. Es soll im spitzen Winkel zur Fahrbahn angebracht werden und gilt für die Straßenseite, auf der es steht – in diesem Fall in Fahrtrichtung rechts – bis zur nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung. VZ 283-10 kann auch durch Verkehrszeichen aufgehoben werden, die eine andere Regelung zum Halten oder Parken vorschreiben.
Als Ausführung zum mobilen Einsatz markiert das Zeichen 283-10 den Anfang vorübergehender Halteverbote, beispielsweise für Baustellen oder Großveranstaltungen, und setzt damit Verkehrszeichen außer Kraft, die das Parken erlauben.
Für die Einrichtung eines Haltverbots sind die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs und die Belange des ÖPNV zu beachten. Das Zeichen 283-10 lässt sich durch Zusatzzeichen zeitlich einschränken.
Varianten: Das Verkehrszeichen 283 gibt es bei uns sowohl „blanko“ als auch mit weißen Pfeilen, die Mitte oder Ende des Haltverbots anzeigen.
VZ 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts im Überblick:
- Markiert den Beginn des absoluten Haltverbots
- Gilt für die Straßenseite, auf der es steht – hier rechts
- Kann mit Zusatzzeichen zur zeitlichen Beschränkung kombiniert werden
Zubehör
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
-
Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
-
Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
-
Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
-
Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
-
Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
-
TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
-
Klebepfeile für Verkehrszeichen, reflektierend
-
TL-Universalfußplatte K35
-
T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
-
Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
-
Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
-
Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
-
Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
-
Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
-
Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
-
Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
-
Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links