Verkehrszeichen 274.1-41 Beginn und Ende einer Tempo 20-Zone, doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild doppelseitig
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 274.1-41 „Beginn und Ende einer Tempo 20-Zone, doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)“ ist ein doppelseitiges Verkehrsschild in quadratischer Form. Die Vorderseite zeigt auf weißem Grund einen roten Verbotskreis mit der Zahl Zwanzig sowie den schwarzen Schriftzug „ZONE“ darunter. Auf der Schild-Rückseite ist das gleiche Sinnbild in Grau auf Weiß dargestellt; es ist von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen.
Bedeutung: Das Verkehrsschild 274.1-41 schreibt auf seiner Vorderseite mit Zeichen 274.1-20 StVO den Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen vor. Hier dürfen Fahrzeuge nicht schneller als 20 km/h fahren. Auf der Schildrückseite signalisiert das Zeichen 274.2-20 die bevorstehende Ausfahrt aus der Zone und damit die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung.
Einsatz: VZ 274.1-41 kennzeichnet mit seinen beiden Seiten den Beginn bzw. das Ende einer Zone, in der Tempo 20 als Höchstgeschwindigkeit für Fahrzeuge gilt. Das Zeichen kann in Innenstädten mit hoher Fußgängerdichte, also vor allem in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen, eingesetzt werden. Die doppelseitige Ausführung ist zur Anwendung empfohlen, sofern die Tempo-20-Zone nicht an eine Fußgänger- oder Fahrradzone, eine Fahrradstraße oder Tempo 30-Zone grenzt. Dort sollen am Übergang die entsprechenden Zeichen zur Einfahrt in den nachfolgenden Bereich stehen. Das Zeichen 274.1-41 ist so anzubringen, dass es rechtzeitig erkennbar ist; an Einmündungen oder Kreuzungen kann eine beidseitige Aufstellung sinnvoll sein. Weitere Verkehrszeichen mit einer Begründung für die Geschwindigkeitsbeschränkung in der Zone sind nicht erlaubt.
Varianten: Die beiden Seiten dieses Verkehrsschilds erhalten Sie bei uns auch als jeweils einseitige Ausführung.
VZ 274.1-41 Beginn und Ende einer Tempo 20-Zone, doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20) im Überblick:
- Kennzeichnet den Beginn/das Ende einer Tempo-20-Zone
- Im verkehrsberuhigten Bereich gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h für Fahrzeuge
- Doppelseitige Variante in der Regel empfehlenswert
Alternativen
-
Verkehrszeichen 274.1-40 Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 274.2)
-
Verkehrszeichen 274.1 Beginn einer Tempo 30-Zone
-
Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
-
Verkehrszeichen 270.1 Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone
-
Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
-
Verkehrszeichen 270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone
-
Verkehrszeichen 270.1-40 Beginn/Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 270.2)
-
Verkehrszeichen 274.2 Ende einer Tempo 30-Zone
-
Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
-
Verkehrszeichen 274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
-
Verkehrszeichen 274.2-20 Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen