Verkehrszeichen 274.2 Ende einer Tempo 30-Zone
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 274.1 „Beginn einer Tempo 30-Zone“ ist ein quadratisches Vorschriftszeichen mit weißem Grund und rotem Verbotskreis, der die Ziffer Dreißig umgibt. Darunter steht in schwarzen Großbuchstaben „ZONE“.
Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 274.1 schreibt vor, dass Fahrzeuge innerhalb der nachfolgenden Zone nicht schneller als 30 km/h fahren dürfen.
Einsatz: VZ 274.1 markiert den Beginn einer Zone mit Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit. Als Tempo 30-Zonen können Bereiche abseits von Hauptverkehrsstraßen ausgewiesen werden. Hier soll der fließende Verkehr besonders viel Rücksicht auf die übrigen Verkehrsteilnehmenden und auf die Anwohner nehmen. Das Zeichen soll so aufgestellt werden, dass es rechtzeitig vor der Einfahrt in die Zone zu erkennen ist; an Einmündungen oder Kreuzungen kann eine beidseitige Anbringung sinnvoll sein. Es empfiehlt sich, die doppelseitige Variante (274.1-40) mit dem Zeichen 274.2 „Ende einer Tempo-30-Zone“ auf der Schildrückseite zu wählen. Zusätzliche Zeichen mit einer Begründung für die Zonengeschwindigkeitsbeschränkung sind nicht zulässig. Mit dem Zeichen 274.1 können in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen auch Tempobegrenzungen von weniger als 30 km/h in der Zone signalisiert werden.
Besonderheit: Tempo 30-Zonen werden von den Straßenverkehrsbehörden im Einvernehmen mit der Gemeinde eingerichtet.
Varianten: Dieses Verkehrsschild erhalten Sie bei uns auch als doppelseitige Ausführung in Kombination mit VZ 274.2.
VZ 274.1 Beginn einer Tempo 30-Zone im Überblick:
- Kennzeichnet den Beginn einer Tempo-30-Zone
- Fahrzeuge dürfen nicht schneller als 30 km/h fahren
- Anbringung in ausreichender Entfernung vor Einfahrt in die Zone
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 274.2-20 Ende einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
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Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 274.1-20 Beginn einer Tempo 20-Zone in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen
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Verkehrszeichen 274.1-41 Beginn und Ende einer Tempo 20-Zone, doppelseitig (Rückseite Z 274.2-20)
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Verkehrszeichen 270.1-40 Beginn/Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 270.2)
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Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 270.1 Beginn einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone
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Verkehrszeichen 274.1-40 Beginn/Ende einer Tempo 30-Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 274.2)
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Verkehrszeichen 270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone
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Verkehrszeichen 274.1 Beginn einer Tempo 30-Zone