Verkehrszeichen 244.2 Ende einer Fahrradstraße
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 x 420 und 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 244.2 „Ende einer Fahrradstraße“ ist ein rechteckiges, schwarzumrandetes Schild mit weißem Grund. Es zeigt in Grau auf Weiß das Gebots- bzw. Verbotszeichen 237 „Radweg“, kombiniert mit dem Schriftzug „Fahrradstraße“. Das Sinnbild wird diagonal von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen.
Bedeutung: Das Vorschriftszeichen 244.2 zeigt Verkehrsteilnehmern an, dass sie die Fahrradstraße verlassen.
Einsatz: VZ 244.2 StVO steht am Ausgang einer Fahrradstraße. Es empfiehlt sich, das Ende einer Fahrradstraße auch baulich kenntlich zu machen. Zeichen 244.2 braucht nicht angebracht zu werden, wenn die Fahrradstraße in eine Fußgängerzone, Fahrradzone, Tempo-30-Zone oder in einen verkehrsberuhigten Bereich übergeht.
VZ 244.2 Ende einer Fahrradstraße im Überblick:
- Kennzeichnet das Ende einer Fahrradstraße
- Steht nicht beim Übergang in Bereiche mit ähnlichem oder langsamem Verkehr
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrrahmen E31 – E39 für quadratische Verkehrszeichen
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen Z31 – Z39 für quadratische Verkehrszeichen
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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TL-Universalfußplatte K35
Alternativen
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Verkehrszeichen 242.2 Ende einer Fußgängerzone
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Verkehrszeichen 242.1 Beginn einer Fußgängerzone
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Verkehrszeichen 244.1 Beginn einer Fahrradstraße
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Verkehrszeichen 242.1-40 Beginn/Ende einer Fußgängerzone, doppelseitig (Rückseite Z 242.2)
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Verkehrszeichen 244.1-40 Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig (Rückseite Z 244.2)