Verkehrszeichen 244.1-40 Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig (Rückseite Z 244.2)

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1 oder RA2
  • Maße: 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild doppelseitig
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

Produktbeschreibung:

Das Verkehrszeichen 244.1-40 „Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig (Rückseite Z 244.2)“ ist ein zweiseitiges Verkehrsschild in quadratischer Form. Auf der weißgrundigen Vorderseite zeigt es das blaue Vorschriftzeichen 237
„Radweg“ in Kombination mit dem Schriftzug „Fahrradstraße“. Auf der Rückseite ist das gleiche Sinnbild in Grau auf Weiß zu sehen. Es wird diagonal von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen (VZ 244.2 –
Ende einer Fahrradstraße).

Bedeutung: Auf seiner Vorderseite kündigt Schild 244.1-40 den Beginn einer Fahrradstraße an. Ab hier ist der Fahrverkehr nur für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge erlaubt, für andere Fahrzeuge verboten. Auf der
Rückseite des Schilds zeigt das Zeichen 244.2 das Ende der Fahrradstraße an.

Einsatz: Die Vorderseite des Zeichens 244.1-40 markiert den Beginn einer Fahrradstraße. Anderer Fahrzeugverkehr als durch Räder und Elektrokleinstfahrzeuge ist nicht gestattet. Ausnahmsweise kann eine Fahrradstraße
durch ein Zusatzzeichen, zum Beispiel „Anlieger frei“, für weitere Fahrzeuge freigegeben werden. Der Radverkehr darf nicht gefährdet oder behindert werden. Mit VZ 244.2 StVO auf der Rückseite des Verkehrsschilds wird das Ende einer
Fahrradstraße gekennzeichnet. Zeichen 244.2 kommt nicht zum Einsatz, wenn die Fahrradstraße in eine Fußgängerzone, Fahrradzone, Tempo-30-Zone oder in einen verkehrsberuhigten Bereich übergeht. Es empfiehlt sich, Anfang und Ende einer
Fahrradstraße durch bauliche Maßnahmen zu betonen.

Besonderheiten: Im Rahmen der Planung eines Radverkehrsnetzes sind Fahrradstraßen dort sinnvoll, wo bereits eine hohe Fahrraddichte herrscht oder durch den Ausbau zu erwarten ist.

Varianten: Dieses Verkehrsschild bieten wir jeweils auch in einseitiger Ausführung an.

VZ 244.1-40 Beginn/Ende einer Fahrradstraße, doppelseitig (Rückseite Z 244.2) im Überblick:

  • Die Schildvorderseite schreibt den Beginn einer Fahrradstraße vor
  • Freigabe grundsätzlich für Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge bei Verbot für anderen Fahrzeugverkehr
  • Die Schildrückseite signalisiert das Ende der Fahrradstraße
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1. Reflektierende Folie

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