Verkehrszeichen 220-20 Einbahnstraße rechtsweisend
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maß: 300 x 800 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 220-20 „Einbahnstraße rechtsweisend“ ist ein rechteckiges Gebotsschild nach StVO. Es trägt auf blauem Grund einen weißen Pfeil mit schwarzem Schriftzug „Einbahnstraße“, der nach rechts zeigt.
Bedeutung: Das Vorschriftzeichen 220-20 schreibt die für den Fahrzeugverkehr geltende Fahrtrichtung vor. Eine Einbahnstraße darf nur in Richtung des Pfeils – in diesem Fall nach rechts – befahren werden.
Einsatz: VZ 220-20 steht immer längs zur Straße, und zwar am Beginn der Einbahnstraße sowie in ihrem Verlauf an jeder Kreuzung und Einmündung. Am Beginn und an den Kreuzungen soll das Zeichen 220-20 so angebracht sein, dass es aus beiden Richtungen gut erkennbar ist. Bei Einmündungen empfiehlt sich die Aufstellung gegenüber der einmündenden Straße, bei Kreuzungen hinter diesen – in möglichst geringem Abstand zur kreuzenden Straße. Geht eine Einbahnstraße in einen Abschnitt mit Gegenverkehr über, wird das Verkehrsschild 125 „Gegenverkehr“ eingesetzt.
Besonderheit: Für den Radverkehr in Gegenrichtung zur Einbahnstraße bitte die gesonderten Regelungen beachten.
VZ 220-20 Einbahnstraße rechtsweisend im Überblick:
- Schreibt die Fahrtrichtung vor; hier: nach rechts
- Aufstellung stets längs zur Straße – am Beginn und im Verlauf an jeder Kreuzung und Einmündung
- Empfohlener Standort bei Einmündungen gegenüber der Einmündung, bei Kreuzungen dahinter
- Es gelten Sonderregelungen für den Radverkehr in Gegenrichtung
Zubehör
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