Verkehrszeichen 317 Wandererparkplatz

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 317 „Wandererparkplatz“ ist ein rechteckiges Richtzeichen mit blauem Grund zur vertikalen Anbringung. Auf seiner Vorderseite zeigt es oben ein großes „P“ sowie darunter ein weißes Feld mit einem schwarzen Piktogramm, das wandernde Personen darstellt.

Bedeutung: Auf Parkplätzen mit dem Verkehrsschild 317 dürfen Fahrzeuge abgestellt werden. Von hieraus sind in der Regel Wanderwege erreichbar oder auch ausgeschildert.

Einsatz: Das Zeichen 317 kennzeichnet Parkplätze an öffentlichen Straßen, an denen Rundwanderwege beginnen oder enden. Sie benötigen keine befestigte Parkfläche, können also auf Kies, Trittrasen oder sonstigem naturnahen Untergrund ausgewiesen werden.

Besonderheit: VZ 317 ist als Variante von VZ 314 im Katalog der Verkehrszeichen (VzKat) aufgeführt. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) macht dazu keine näheren Angaben.

VZ 317 Wandererparkplatz im Überblick

  • kennzeichnet einen Parkplatz für Wandernde
  • findet sich meist am Beginn und Ende von Rundwanderwegen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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