Verkehrszeichen 315-75 – 315-78 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Die Verkehrszeichen 315-75 – 315-78 „Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts“ sind rechteckige, hochkant aufzustellende Verkehrsschilder. Sie zeigen das Piktogramm eines Fahrzeugs in Weiß auf blauem Grund, das quer zur Fahrtrichtung halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn steht. Die Fahrzeugfront zeigt nach rechts.
Varianten: Dieses Richtzeichen gibt es bei uns in vier verschiedenen Varianten zur Kennzeichnung von Beginn, Mitte und Ende der Parkstrecke auf der rechten Straßenseite:
- 315-75 ohne Richtungspfeil
- 315-76 mit Pfeil nach links – Anfang
- 315-77 mit Pfeil nach rechts – Ende
- 315-78 mit zwei waagerechten Pfeilen – Mitte bzw. Wiederholung
Bitte wählen Sie Ihre Option(en)!
Bedeutung: Wenn diese Parkschilder auf der rechten Straßenseite stehen, dürfen hier Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen – in der Regel PKW oder Kleintransporter – auf dem Gehweg parken, und zwar entsprechend der Abbildung auf dem Parkschild.
Einsatz: Die Zeichen 315-75 – 315-78 legen fest, wie auf Gehwegen zu parken ist – hier quer zur Fahrtrichtung. Vor dem Ausweisen von Parkflächen sollte geprüft werden, ob der Platz ausreicht, damit Passanten mit Kinderwagen ebenso wie Menschen in Rollstühlen ungehindert aneinander vorbeigelangen können. Voraussetzung ist zudem, dass die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen nicht beschädigt werden. Es ist nicht erlaubt, über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen zu parken. Die Parkerlaubnis auf dem Gehweg kann mit passenden Zusatzzeichen näher bestimmt bzw. beschränkt werden.
VZ 315-75 – 315-78 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts im Überblick:
- Hier dürfen Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis 2,8 t parken
- Sie müssen gemäß Abbildung auf den Parkschildern quer zur Fahrtrichtung abgestellt werden
- Der Platz auf dem Gehweg für Passanten sollte ausreichend sein
- Kombination mit Zusatzzeichen möglich
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen E61 – E67 für rechteckige Verkehrszeichen im Hochformat
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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TL-Universalfußplatte K35
Alternativen
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Verkehrszeichen 315-65 – 315-68 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 315-85 – 315-88 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314-10 Parken Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 314 Parken
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Verkehrszeichen 315-80 – 315-83 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-60 – 315-63 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-70 – 315-73 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314-30 Parken Mitte (Aufstellung rechts)
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Verkehrszeichen 315-55 – 315-58 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314-20 Parken Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 315-50 – 315-53 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314.1-40 Beginn/Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, doppelseitig (Rückseite Verkehrszeichen 314.2)