Verkehrszeichen 315-70 – 315-73 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung links
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Die Verkehrszeichen 315-70 – 315-73 „Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung links“ sind rechteckige, hochkant aufzustellende Verkehrsschilder. Sie zeigen ein Fahrzeug als weißes Piktogramm auf blauem Grund. Es steht quer zur Fahrtrichtung halb auf dem Gehweg, halb auf der Fahrbahn. Die Fahrzeugvorderseite zeigt nach links.
Varianten: Dieses Richtzeichen gibt es bei uns in vier verschiedenen Varianten zur Kennzeichnung von Beginn, Mitte und Ende der Parkstrecke auf der linken Straßenseite:
- 315-70 ohne Richtungspfeil
- 315-71 mit Pfeil nach rechts – Anfang
- 315-72 mit Pfeil nach links – Ende
- 315-73 mit zwei waagerechten Pfeilen – Mitte bzw. Wiederholung
Bitte wählen Sie Ihre Option(en)!
Bedeutung: Wenn eines dieser Parkschilder auf der linken Straßenseite steht, dürfen hier Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen – in der Regel PKW oder kleine Transporter – auf dem Gehweg parken. Sie müssen entsprechend der Abbildung auf dem Parkschild abgestellt werden.
Einsatz: Mit den Zeichen 315-70 – 315-73 wird vorgeschrieben, wie auf Gehwegen zu parken ist – in diesem Fall quer zur Fahrtrichtung. Bevor eine Parkstrecke ausgewiesen wird, ist zu prüfen, ob genügend Platz vorhanden ist. Passanten mit Kinderwagen ebenso wie Menschen in Rollstühlen sollten ungehindert aneinander vorbeikommen können. Voraussetzung ist ferner, dass Gehwege und darunter liegende Leitungen nicht beschädigt werden und dass Schachtdeckel und anderen Verschlüsse frei bleiben. Die Parkerlaubnis auf dem Gehweg kann mit passenden Zusatzzeichen näher bestimmt bzw. beschränkt werden.
VZ 315-70 – 315-73 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung links im Überblick:
- Hier dürfen Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis 2,8 t parken
- Sie müssen gemäß Abbildung auf den Schildern quer zur Fahrtrichtung abgestellt werden
- Der Platz auf dem Gehweg für Passanten sollte ausreichend sein
- Einsatz von Zusatzzeichen möglich
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen E61 – E67 für rechteckige Verkehrszeichen im Hochformat
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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TL-Universalfußplatte K35
Alternativen
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Verkehrszeichen 314-20 Parken Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 314 Parken
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Verkehrszeichen 315-50 – 315-53 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314-10 Parken Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 315-75 – 315-78 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 315-80 – 315-83 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 315-85 – 315-88 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 314.1-40 Beginn/Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, doppelseitig (Rückseite Verkehrszeichen 314.2)
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Verkehrszeichen 315-65 – 315-68 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314-30 Parken Mitte (Aufstellung rechts)
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Verkehrszeichen 315-60 – 315-63 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-55 – 315-58 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts