Verkehrszeichen 315-65 – 315-68 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 630 x 420 oder 900 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Mit den Verkehrszeichen 315-65 – 315-68 „Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts“ erhalten Sie rechteckige, hochkant aufzustellende Verkehrsschilder. Sie sind blaugrundig mit einem weißen Sinnbild, das ein längs in Fahrtrichtung auf dem Gehweg parkendes Fahrzeug darstellt.
Varianten: Dieses Richtzeichen gibt es bei uns in vier verschiedenen Ausführungen zur Kennzeichnung von Beginn, Mitte und Ende der Parkstrecke auf der rechten Straßenseite:
- 315-65 ohne Richtung
- 315-66 mit Pfeil nach links – Anfang
- 315-67 mit Pfeil nach rechts – Ende
- 315-68 mit zwei waagerechten Pfeilen – Mitte bzw. Wiederholung
Bitte wählen Sie Ihre Variante(n)!
Bedeutung: Steht eines dieser Verkehrszeichen auf der rechten Straßenseite, dürfen hier Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 2,8 Tonnen – in der Regel PKW oder kleine Transporter – mit allen Rädern auf dem Gehweg parken. Sie müssen wie auf dem Parkschild gezeigt in Fahrtrichtung abgestellt werden.
Einsatz: Die Richtzeichen 315-65 – 315-68 regeln das Parken auf Gehwegen, in diesem Fall mit dem ganzen Fahrzeug. Vor der Markierung einer geeigneten Parkfläche sollte geprüft werden, ob genügend Platz vorhanden ist, damit Passanten mit Kinderwagen ebenso wie Menschen in Rollstühlen ungehindert aneinander vorbeikommen. Die Gehwege und die darunter liegenden Leitungen dürfen nicht beschädigt werden, Schachtdeckel und andere Leitungszugänge sind freizuhalten. Die Parkerlaubnis auf dem Gehweg kann mit passenden Zusatzzeichen näher bestimmt bzw. beschränkt werden.
VZ 315-65 – 315-68 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung rechts im Überblick:
- Hier dürfen Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse bis 2,8 t parken
- Sie müssen gemäß Abbildung auf den Parkschildern abgestellt werden
- Der Platz für Passanten auf dem Gehweg sollte ausreichend sein
- Kombination mit Zusatzzeichen möglich
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen E61 – E67 für rechteckige Verkehrszeichen im Hochformat
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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TL-Universalfußplatte K35
Alternativen
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Verkehrszeichen 314-20 Parken Ende (Aufstellung rechts) oder Anfang (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 314-30 Parken Mitte (Aufstellung rechts)
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Verkehrszeichen 315-80 – 315-83 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
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Verkehrszeichen 315-85 – 315-88 Parken auf Gehwegen ganz quer zur Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 315-60 – 315-63 Parken auf Gehwegen ganz in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314 Parken
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Verkehrszeichen 315-55 – 315-58 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung rechts
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Verkehrszeichen 314.1-40 Beginn/Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone, doppelseitig (Rückseite Verkehrszeichen 314.2)
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Verkehrszeichen 315-70 – 315-73 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 314-10 Parken Anfang (Aufstellung rechts) oder Ende (Aufstellung links)
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Verkehrszeichen 315-50 – 315-53 Parken auf Gehwegen halb in Fahrtrichtung links
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Verkehrszeichen 315-75 – 315-78 Parken auf Gehwegen halb quer zur Fahrtrichtung rechts