Verkehrszeichen 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 314.2 „Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone“ ist ein Richtzeichen in quadratischer Form. Auf seiner Vorderseite sind oben das Zeichen 314 „Parken“ in Grau auf Weiß und darunter der graue Schriftzug „ZONE“ abgebildet. Das Sinnbild wird von fünf schwarzen Linien diagonal durchgestrichen.
Bedeutung: Das Verkehrsschild 314.2 zeigt das Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone an. Die mit der Zone verbundenen Parkvorschriften gelten nicht mehr.
Einsatz: VZ 314.2 kennzeichnet das Ende eines zusammenhängenden Bereichs mit mehreren Straßen, in dem das Parken nur mit Parkschein oder Parkscheibe zugelassen ist, und hebt damit die in diesem Bereich gültigen Regelungen für das zulässige Parken auf.
Varianten: Das Zeichen 314.2 ist bei uns auch als doppelseitige Ausführung erhältlich, mit VZ 314.1 auf der Vorderseite.
VZ 314.2 Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone im Überblick:
- Kennzeichnet das Ende einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Die in der Zone geltenden Parkvorschriften sind aufgehoben
- Kombination mit Zusatzzeichen möglich
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
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