Verkehrszeichen 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 600 x 600 mm (HxB)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 314.1 „Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone“ gehört zu den Richtzeichen. Auf dem quadratischen Verkehrsschild mit weißem Grund ist oben das blaue Zeichen 314 „Parken“ integriert, darunter steht in Schwarz „ZONE“.
Bedeutung: Mit Verkehrszeichen 314.1 wird eine Zone gekennzeichnet, innerhalb derer nur mit Parkschein oder Parkscheibe geparkt werden darf. Das gilt allerdings nur, wenn das Halten und Parken nicht durch andere Verkehrszeichen verboten ist. Parkschein oder Parkscheibe müssen so ausgelegt werden, dass sie gut lesbar sind.
Einsatz: VZ 314.1 bezieht sich auf einen zusammenhängenden Bereich mit mehreren Straßen, in dem das Parken nur mit Parkschein oder Parkscheibe zugelassen wird. In dieser so genannten Parkraumbewirtschaftungszone lässt sich der Parkbetrieb durch eine Mischung aus kostenlosen und kostenpflichtigen Parkplätzen, Halteverboten und Sonderberechtigungen gezielt steuern.
Verkehrstechnisch kann das zulässige Parken durch Zusatzzeichen definiert werden, zum Beispiel für Anwohnende mit Parkausweis oder zugunsten bestimmter Fahrzeugarten wie Elektro- oder Carsharing-Fahrzeuge. Es ist zudem möglich, das Halten oder Parken innerhalb der Zone durch VZ 283 oder VZ 286 stellenweise ganz zu untersagen.
Varianten: Das Zeichen 314.1 ist bei uns auch als doppelseitige Variante erhältlich, mit VZ 314.2 auf der Rückseite.
VZ 314.1 Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone im Überblick:
- Kennzeichnet eine Parkraumbewirtschaftungszone
- Hier darf nur mit Einschränkungen geparkt werden
- Art der Parkbeschränkung wird durch Zusatzzeichen angezeigt
Zubehör
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
-
Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
-
Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
-
Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
-
Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
-
Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Hartholzkeilen
-
TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
-
TL-Universalfußplatte K35
-
T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm