Verkehrszeichen 310 Ortstafel Vorderseite (einseitig)

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Bauart
Reflektierende Folie
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Schildbeschriftung
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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 310 „Ortstafel Vorderseite (einseitig)“ zählt zu den Richtzeichen. Das rechteckige Schild trägt auf der gelben Vorderseite in schwarzer Schrift den amtlichen Namen der Ortschaft sowie in der Regel auch den Verwaltungsbezirk. Bitte machen Sie Ihre individuellen Angaben für die Beschriftung!

Bedeutung: Das auch „Ortseingangsschild“ oder „Ortsschild“ genannte Zeichen 310 informiert Verkehrsteilnehmende darüber, dass eine geschlossene Ortschaft beginnt und um welche Ortschaft es sich handelt. Mit der Einfahrt sind gleichzeitig die innerorts geltenden Verkehrsregeln zu beachten, unter anderem die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 km/h.

Einsatz: VZ 310 kennzeichnet eine Siedlung mit zusammenhängender Bebauung. Das Zeichen wird üblicherweise dort angebracht, wo auf einer Straßenseite die geschlossene Bebauung sichtbar anfängt. In der Regel stehen Ortstafeln rechts, wo das nicht möglich ist, auch links.

Die Ortstafel 310 erfüllt zwei Funktionen: Zum einen kennzeichnet sie mit dem Beginn der geschlossenen Ortschaft den Bereich, in dem besondere Verkehrsregeln gelten. Zum anderen ist sie Element der Wegweisung und dient damit der Orientierung.

Besonderheit: Aufgrund der Doppelfunktion von Ortstafeln gilt für das Richtzeichen 310 eine Reihe von Detailbestimmungen, unter anderem auch zur Beschriftung. Diese sind in den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zusammengefasst.

Varianten: Das Zeichen 310 gibt es bei uns auch als zweiseitige Ausführung mit VZ 311 auf der Rückseite.

VZ 310 Ortstafel Vorderseite (einseitig) im Überblick:

  • Beginn der geschlossenen Ortschaft
  • Ab hier gelten die innerörtlichen Verkehrsregeln
  • Aufstellung in der Regel rechts, am sichtbaren Beginn der geschlossenen Bebauung
  • Element der Wegweisung, dient der Ortsbestimmung
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 x 900 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
  • Ortsangaben nach Ihren Vorgaben

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