Verkehrszeichen 1052-30 Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Maße
Lochung zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1052-30 „Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern“ ist ein weißes Rechteckschild mit schwarzem Rand und dem Sinnbild eines Fahrzeugs mit gefährlichen Gütern.

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1052-30 wird mit einem Standard-Verkehrszeichen kombiniert. Es verdeutlicht, dass die Regelungen des Hauptzeichens ausschließlich für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung gelten.

Einsatz: Das Zusatzzeichen kann beispielsweise mit VZ 267 kombiniert werden, um die Zufahrt für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern zu verbieten. ZZ 1052-30 wird meist unmittelbar unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, montiert.

VZ 1052-30 Nur kennzeichnungspflichtige Kraftfahrzeuge mit gefährlichen Gütern im Überblick

  • Gültigkeit der Regelungen nur für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
  • bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung meist unter dem Bezugszeichen

Technische Details

  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 315 x 420 mm oder 450 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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