Vorschriftenzeichen

Unsere Vorschriftszeichen werden eingesetzt, um Verkehrsbereiche mit Ver- und Geboten auszustatten. Die entsprechende Vorschrift findet sich in § 41 StVO. Gerade Bereiche, welche sich als Unfallschwerpunkt herausgestellt haben, müssen durch entsprechende Hinweisschilder ausgeschildert werden. Sie nehmen somit eine unersetzbare Rolle im Straßenverkehr ein.

Die blauen Schilder stehen dabei für feste Vorschriften, wie z.B. die Anzeige von vorgeschriebenen Fahrtrichtungen. Die roten Schilder zeigen Verbote an. Ein besonders populäres Beispiel für ein rotes Vorschriftszeichen ist das Geschwindigkeitsbegrenzungsschild. Die grauen Schilder zeigen das Ende einer vorherigen Ausschilderung an. Durch den Einsatz der entsprechenden Ver- und Gebote können Sie die Sicherheit im Straßenverkehr deutlich erhöhen und so alle Verkehrsteilnehmer präventiv schützen.

Ausgeliefert werden unsere Verkehrszeichen gemäß der StVO und des VzKats mit RAL-Gütezeichen und CE-Zeichen. Bei der Bestellung haben Sie die Wahl zwischen unterschiedlichen Größen, Bauarten, Folien und Lochungen. Für weitere Informationen und Fragen können Sie gerne unseren Kundenservice kontaktieren.