bis 10 km/h

Informationen zu den Fahrbahnschwellen bis 10 km/h finden Sie in unseren Häufigen Fragen.

Häufige Fragen zu Bodenschwellen bis 10 km/h

 

Wie wirken Fahrbahnschwellen bis 10 km/h?

TopStop Bodenschwelle

Fahrbahnschwellen, die den PKW- und/oder LKW-Verkehr auf eine Geschwindigkeit von 10 km/h oder weniger abbremsen, müssen eine hohe fahrdynamische Wirkung haben. Sie erreichen diese, indem sie eine starke Überfahrhöhe mit einer geringen Überfahrtiefe kombinieren – mit anderen Worten: Sie sind steil und kurz.

Damit zwingen sie herankommende Fahrzeuge, stark abzubremsen und das künstliche Bodenhindernis sehr langsam und vorsichtig zu überfahren. Bei zu hoher Geschwindigkeit werden die Insassen und gegebenenfalls auch die Ladung des Fahrzeugs starken Erschütterungen ausgesetzt, und das Fahrzeug selbst könnte beschädigt werden.

 

Wie hoch dürfen Temposchwellen sein?

Dem Prinzip „Hoch und kurz“ ist jedoch eine Grenze gesetzt. Wer Fahrbahnschwellen im öffentlichen Raum, aber auch auf Betriebs- oder Firmengeländen anbringt, muss die Verkehrssicherheitspflicht beachten.

PKW an Bodenschwelle EasyRide

Fahrbahnschwellen dürfen lediglich so hoch sein, dass auch Fahrzeuge mit geringer Bodenfreiheit, die nach StVO zugelassen sind, sie bei entsprechend reduzierter Geschwindigkeit gefahrlos passieren können. Die Höhe sollte daher ein Maximalmaß von 100 mm keinesfalls überschreiten – wir empfehlen, deutlich darunter zu bleiben.

Unsere Temposchwelle mit der größten Überfahrhöhe ist die Fahrbahnschwelle EasyRide 75 von Moravia. Sie ist aufgrund ihrer Bauart für den PKW-Verkehr geeignet, hat eine Höhe von 75 mm und empfiehlt sich zum Einsatz an Unfallschwerpunkten oder kritischen Stellen wie etwa gefährlichen Ausfahrten, Kreuzungen, Verladestellen oder vor Kindergärten und Schulen. Sie bremst Kraftfahrzeuge auf bzw. unter 5 km/h herunter.

 

Wie können Bremsschwellen gesichert werden?

Fahrbahnschwellen mit Verkehrszeichen absichern

Die schwarz-gelbe Warnfärbung vieler Bodenschwellen macht sie von vorneherein schon von weitem gut sichtbar. Außerdem sind die meisten Schwellen mit Reflexstreifen, Reflektoren oder Katzenaugen ausgerüstet, so dass sie auch nachts und bei Dunkelheit gut zu sehen sind.

Dennoch stellen die Tempostopper ein Hindernis im Straßenraum dar, auf das gemäß der Verkehrssicherheitspflicht aufmerksam gemacht werden muss. Bei Schäden am Fahrzeug könnten andernfalls Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zum Thema „Bremsschwellen“ und beschädigte Fahrzeuge gibt es eine reichhaltige Rechtsprechung.

Wir empfehlen daher, jede Form der Fahrbahnschwelle durch entsprechende Verkehrszeichen abzusichern. In der Regel wird dafür das Zeichen VZ 112 „Unebene Fahrbahn“ in Verbindung mit der jeweils zulässigen Höchstgeschwindigkeit – VZ 274-5 bis VZ 274-30 – aufgestellt.

Bitte achten Sie auf einen ausreichenden Vorlauf; innerorts sind 30 bis 50 Meter vor der Bodenwelle ausreichend. Die Verkehrszeichen müssen auch bei ungünstigen Sichtverhältnissen rechtzeitig wahrgenommen werden können.