Mobile Halteverbotszonen einrichten mit Qualitätsschildern

Parkende Fahrzeuge blockieren bei Lieferungen, Bauarbeiten, Grünarbeiten oder öffentlichen Veranstaltungen oft dringend benötigte Flächen. Mobile Halteverbotszonen schaffen hier kurzfristig Abhilfe. Es gelten klare gesetzliche Vorgaben: Die mobilen Halteverbotszonen müssen genehmigt sein, rechtzeitig aufgestellt werden und mit amtlichen Halteverbotsschildern gemäß StVO gekennzeichnet sein. Diese Themenwelt zeigt Ihnen, wie Sie mobile Halteverbotszonen korrekt umsetzen.
Inhaltsverzeichnis
- Mobile Halteverbotszonen: Vorschriften und Tipps
- Halteverbotsschilder gemäß der StVO
- Zusatzschilder für mobile Halteverbotszonen
- Mobile Halteverbotszonen sicher aufstellen
- Häufige Fragen
Mobile Halteverbotszonen: Vorschriften und Tipps
Mobile Halteverbotszonen dürfen im öffentlichen Straßenraum nicht ohne Weiteres eingerichtet werden. Sie greifen in den fließenden und ruhenden Verkehr ein und sind deshalb grundsätzlich genehmigungspflichtig. Sie benötigen eine verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Den Antrag darauf sollten Sie mindestens 14 Tage vor Beginn der Maßnahme stellen.
- Stellen Sie die Schilder drei volle Tage vor Beginn auf. So haben Anwohner Zeit, geparkte Autos zu entfernen.
- In manchen Städten brauchen Sie ein Aufstellprotokoll (Datum, Uhrzeit, Anordnung der Schilder und aktuell parkende Autos).
- Platzieren Sie Ihre Ausnahmegenehmigung zum Parken in der Halteverbotszone gut sichtbar im Fahrzeug.
- Um im Halteverbot parkende Autos abschleppen zu lassen informieren Sie die Behörden.
Tipp: Ohne offizielle Genehmigung müssen Anwohner Ihre Halteverbotszone nicht beachten und können Sie sogar anzeigen. Handgemalte Zettel sind ebenfalls nicht zulässig – Sie brauchen offizielle Verkehrszeichen der StVO.
Halteverbotsschilder gemäß der StVO
Mobile Halteverbotszonen sind nur dann wirksam, wenn sie mit amtlichen Halteverbotsschildern gemäß Straßenverkehrs-Ordnung beschildert werden. Bei einem eingeschränkten Halteverbot ist ein Halten für 3 Minuten erlaubt. Für temporäre Halteverbotszonen ist daher das absolute Halteverbot sinnvoller, um den nötigen freien Raum zu garantieren.
Die runden Schilder mit rotem Kreuz und blauem Grund gibt es zur Aufstellung rechts und links der Fahrbahn. Sie benötigen je ein Schild, um den Anfang und das Ende der Halteverbotszone zu markieren. Soll das Halteverbot über mehr als 15 Meter gelten, gehört auch ein Schild in die Mitte.
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Zusatzschilder für mobile Halteverbotszonen
Da mobile Halteverbotszonen zeitlich begrenzt sind, reichen Halteverbotsschilder allein nicht aus. Erst mit den passenden Zusatzschildern wird klar, wann und für welchen Bereich das Halteverbot gilt.
Eine klare zeitliche Angabe ist zwingend erforderlich. Die Zusatzzeichen bringen Sie unterhalb der Halteverbotsschilder an. Die Angaben müssen gut lesbar und eindeutig formuliert sein und mit der Genehmigung übereinstimmen.
Soll das Halteverbot nicht nur für die Fahrbahn, sondern auch für den Seitenstreifen gelten eignet sich VZ 1060-31. Mit VZ 1042-50 geben Sie neben dem Zeitraum auch gleich den Anlass der Straßenreinigung mit an.
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Mobile Halteverbotszonen sicher aufstellen
Damit mobile Halteverbotszonen rechtlich wirksam und verkehrssicher sind, müssen die Halteverbotsschilder korrekt aufgestellt werden. Neben der richtigen Position spielen dabei Aufstellhöhe, Standsicherheit und Abstände eine zentrale Rolle.
Für die Aufstellung von Halteverbotsschildern gelten klare Mindesthöhen:
- über Gehwegen: mindestens 2,00 m Unterkante des untersten Schildes
- über Radwegen: mindestens 2,20 m Unterkante des untersten Schildes
Diese Höhen dienen dem Schutz von Fußgängern und Radfahrern und sorgen für gute Sichtbarkeit. Sie sind mit unseren praktischen Schaftrohren ganz einfach zu erreichen. Besonders beliebt sind die Vierkantrohre mit den Maßen 40 x 40 mm und 60 x 60 mm. Aber auch runde Schaftrohre Ø 42 mm sind erhältlich.
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Die Halteverbotsschilder werden mit passenden Klemmschellen an den Schaftrohren befestigt, die
- schnell montierbar sind
- sicheren Halt gewährleisten
- für runde und eckige Rohre erhältlich sind
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Damit mobile Halteverbotszonen auch bei Wind sicher stehen, sind geeignete TL-Fußplatten erforderlich. Dabei gilt:
- mindestens 2 Fußplatten pro Schaftrohr
- Fußplatten längs zur Windrichtung ausrichten
- standsicher auf ebenem Untergrund platzieren
Der Abstand zum Fahrbahnrand sollte mindestens 20 cm betragen. Gleichzeitig müssen Sie auf die Mindestbreite des Gehwegs achten.
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Häufige Fragen
Wann muss eine mobile Halteverbotszone eingerichtet werden?
Mobile Halteverbotszonen sind immer dann nötig, wenn öffentliche Flächen kurzfristig freigehalten werden müssen. Typische Anlässe sind Umzüge, anstehende Baustellen, größere Lieferungen, Straßenfeste oder Grünarbeiten. Ziel ist es, den Verkehrsfluss nicht zu behindern und ausreichend Platz für Fahrzeuge oder Arbeitsgeräte zu schaffen.
Wer kann ein Halteverbotsschild aufstellen?
Ein Halteverbotsschild kann jede Person oder jedes Unternehmen aufstellen, sofern eine behördliche Genehmigung vorliegt. Achten Sie darauf, offizielle Verkehrszeichen zu verwenden, da selbst erstellte nicht zulässig sind.
Wie lange vorher müssen Halteverbotsschilder aufgestellt werden?
Halteverbotsschilder für mobile Halteverbotszonen müssen drei volle Tage vor Beginn des Verbotes aufgestellt werden. So haben Anwohner ausreichend Zeit, ihre Fahrzeuge umzuparken.
Was passiert, wenn jemand trotz Halteverbot parkt?
Ist die mobile Halteverbotszone korrekt genehmigt, rechtzeitig aufgestellt und eindeutig beschildert, können darin stehende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden. Zuständig ist in der Regel die örtliche Ordnungsbehörde.
Ob Grünarbeiten, Baustelle oder Veranstaltung: Mit korrekt eingerichteten mobilen Halteverbotszonen vermeiden Sie Verzögerungen, Konflikte und unnötige Kosten. Setzen Sie auf StVO-gerechte Halteverbotsschilder und standsichere Aufstellvorrichtungen – und lassen Sie sich bei Bedarf von unserer Fachberatung unterstützen.



















