Verkehrszeichen 1024-19 Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen

Artikelnummer:
Bauart
Reflektierende Folie
Größe
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 1024-19 „Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen“ ist ein quadratisches Zusatzschild mit weißer Mitte und schwarzem Rand. Darauf ist oben das Piktogramm eines Wohnmobils abgebildet, darunter steht die Aufschrift „bis 7,5 t ausgenommen“.

Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1024-19 wird mit einem Standard Verkehrszeichen kombiniert. Es weist darauf hin, dass Wohnmobile bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse von den Regelungen dieses Verkehrszeichens nicht betroffen sind.

Einsatz: VZ 1024-19 ist ein Verkehrszeichen gemäß StVO und gehört zur Gruppe der „frei“-Zusatzzeichen. Das vorgegebene Aussehen des Zusatzzeichens sollte nicht verändert werden.

Das Zeichen 1024-19 kann zum Beispiel mit einem Vorschriftzeichen wie „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t“ (VZ 253) kombiniert werden, um die Durchfahrt für Wohnmobile mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen zu erlauben. Das Zusatzzeichen 1024-19 wird unmittelbar, in der Regel unter dem Verkehrszeichen, auf das es sich bezieht, angebracht.

VZ 1024-19 Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t ausgenommen im Überblick:

  • Wohnmobile bis 7,5 t zulässige Gesamtmasse sind ausgenommen
  • Bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist
  • Anbringung meist unter dem Bezugszeichen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Alform oder Randform
  • Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Größe: 420 x 420 mm, 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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