Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 oder 3 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420, 600 oder 750 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 283-21 „Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links“ ist ein rundes Schild mit blauem Grund und rotem Rand. Das x-förmige rote Kreuz unterteilt das Schild in vier Felder. Im oberen Viertel ist ein weißer Richtungspfeil angebracht, der nach rechts zur Fahrbahn zeigt.
Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 283-21 signalisiert den Beginn eines Abschnitts auf der linken Straßenseite, in dem Halten auf der Fahrbahn untersagt ist.
Einsatz: Das Zeichen 283-21 StVO kennzeichnet den Beginn des Haltverbots. Es wird spitzwinklig zur Fahrbahn aufgestellt und gilt für die Straßenseite, auf der es steht – hier links – bis zur nächsten Kreuzung oder Straßeneinmündung. VZ 283-21 wird auch durch Verkehrszeichen aufgehoben, die eine andere Regelung zum Halten oder Parken vorschreiben.
Als mobile Variante, beispielsweise um kurzzeitig Freiflächen für Umzüge, Baustellen-Ausrüstung oder Großveranstaltungen auszuweisen, kann das Zeichen 283-21 den Anfang von vorübergehenden Halteverboten markieren und so Verkehrszeichen außer Kraft setzen, die das Parken erlauben.
Für den Einsatz eines Halteverbots sollen die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs und der ÖPNV beachtet werden. Das Vorschriftzeichen 283-21 lässt sich durch Zusatzzeichen zeitlich einschränken.
Varianten: VZ 283 gibt es „blanko“ sowie mit weißen Pfeilen, die Mitte oder Ende des Haltverbots anzeigen, jeweils für die linke oder rechte Straßenseite.
VZ 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links im Überblick:
- Beginn des absoluten Halteverbots
- Gilt für die Straßenseite, auf der das Schild steht – hier links
- Mit Zusatzzeichen zur zeitlichen Beschränkung kombinierbar
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Rohrpfosten aus Aluminium
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Rohrrahmen E11 – E18 für runde Verkehrszeichen
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Rohrpfosten aus Stahl
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Bandschellen
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1
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Bandschelle T-Version B107T
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Alform-Klemmschelle AKS
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92
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Klebepfeile für Verkehrszeichen, reflektierend
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TL-Universalfußplatte K35
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Rohrschellen
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Alu-Rohrschelle T-Version
Alternativen
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Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
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Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
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Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links