Verkehrszeichen 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 283-20 „Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts“ ist ein rundes Schild mit roter Umrandung. Ein x-förmiges Kreuz in Rot auf blauem Grund teilt das Schild in vier gleiche Felder. Im unteren Viertel ist ein weißer Pfeil abgebildet, der von der Fahrbahn weg nach rechts zeigt.
Bedeutung: Das Gebots- bzw. Verbotszeichen 283-20 kennzeichnet das Ende des Abschnitts auf der rechten Straßenseite, in dem es verboten ist, auf der Fahrbahn zu halten.
Einsatz: Das Zeichen 283-20 StVO – Ende des absoluten Haltverbots – gilt für die Straßenseite, auf der es steht, hier in Fahrtrichtung rechts. Es wird im spitzen Winkel zur Fahrbahn angebracht. Auch als mobile Variante kann VZ 283-20 das Ende von Halteverboten markieren, beispielsweise um vorübergehend Parkmöglichkeiten für Umzugs-LKW oder Baustellenfahrzeuge freizuhalten.
Für die Einrichtung eines Haltverbots sind die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss sowie die Belange des ÖPNV zu berücksichtigen. Das Vorschriftzeichen 283-20 kann durch ein Zusatzzeichen zur zeitlichen Beschränkung ergänzt werden.
Varianten: Wir bieten das Verkehrszeichen 283 sowohl „blanko“ als auch mit weißen Pfeilen zur Markierung von Anfang oder Mitte des Haltverbots an, jeweils für die linke bzw. rechte Straßenseite.
VZ 283-20 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts im Überblick:
- Ende des absoluten Haltverbots
- Gilt für die Straßenseite, auf der das Schild steht – hier rechts
- Kombinierbar mit Zusatzzeichen zur zeitlichen Beschränkung
Zubehör
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Betonsockelsteine & Schilderfundamente mit Stellschrauben
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Bandschellen aus Stahl, Lochabstand 70 bis 900 mm
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Schaftrohre aus Stahl 40 x 40 mm
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Klemmschelle K1 aus Kunststoff für Ø 42 mm und 40 x 40 mm
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Bandschelle T-Version aus Stahl, Lochabstand 70 mm
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Alform-Klemmschelle AKS Ø 48, 60 und 76 mm, ein- oder doppelseitig
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TL-Bakenfußplatte Future MB-TL 92 von Wemas
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Klebepfeile für Verkehrszeichen, reflektierend
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TL-Universalfußplatte K35
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T-Rohrschellen aus Aluminium Ø 60 und 76 mm, Lochabstand 70 mm
Alternativen
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Verkehrszeichen 286-11 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 283-10 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-30 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-31 Absolutes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 290.2 Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 283 Absolutes Halteverbot
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Verkehrszeichen 283-11 Absolutes Halteverbot Ende, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 290.1 Beginn eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone
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Verkehrszeichen 286 Eingeschränktes Halteverbot
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Verkehrszeichen 286-20 Eingeschränktes Halteverbot Ende, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 290.1-40 Beginn/Ende eines eingeschränkten Halteverbots für eine Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 290.2)
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Verkehrszeichen 286-21 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-10 Eingeschränktes Halteverbot Anfang, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 286-31 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung links
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Verkehrszeichen 286-30 Eingeschränktes Halteverbot Mitte, Aufstellung rechts
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Verkehrszeichen 283-21 Absolutes Halteverbot Anfang, Aufstellung links