Verkehrszeichen 270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone

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Bauart
Reflektierende Folie
Lochplan zur Schellenmontage

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 270.2 „Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone“ ist ein quadratisches Vorschriftszeichen. Auf der Vorderseite ist oben ein Verbotskreis mit der integrierten Aufschrift „Umwelt“ abgebildet, darunter steht in Großbuchstaben „ZONE“. Das weiß-graue Sinnbild ist von rechts oben nach links unten mit fünf schwarzen Linien durchgestrichen.

Bedeutung: Das Verkehrsschild 270.2 StVO schreibt das Ende einer Umweltzone vor. Ab hier ist das Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge, von dem nur Fahrzeuge zum Transport von Schwerbehinderten ausgenommen sind, aufgehoben.

Einsatz: VZ 270.2 kennzeichnet das Ende einer Umweltzone gemäß § 45 Absatz 1f StVO. Als Vorschriftzeichen steht es dort, wo oder von wo an das Verbot aufgehoben ist. Innerhalb der Umweltzone sind Ausnahmen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge in Einzelfällen möglich bzw. können durch ein Zusatzzeichen angegeben werden.

Besonderheit: Eine Umweltzone wird gemäß den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes eingerichtet.

Varianten: Dieses Verkehrsschild gibt es auch als doppelseitige Ausführung in Kombination mit VZ 270.1.

VZ 270.2 Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone im Überblick

  • kennzeichnet das Ende einer Umweltzone
  • hebt das in der Umweltzone geltende Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge auf
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen