Verkehrszeichen 270.1-40 Beginn/Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 270.2)

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Produktbeschreibung

Das Verkehrszeichen 270.1-40 „Beginn/Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 270.2)“ ist ein doppelseitiges Verkehrsschild in quadratischer Form. Auf der weißen Vorderseite ist oben die Aufschrift „Umwelt“ umgeben von einem roten Verbotskreis abgebildet, darunter steht in schwarzen Großbuchstaben „ZONE“. Die Rückseite zeigt das gleiche Sinnbild in Grau auf Weiß; darüber verlaufen diagonal von rechts nach links fünf schwarze Linien.

Bedeutung: Auf der Vorderseite des Schilds schreibt das Zeichen 270.1 den Beginn einer Umweltzone vor. Ab hier herrscht ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge, von dem nur Fahrzeuge zur Beförderung von Schwerbehinderten ausgenommen sind. Auf der Schildrückseite signalisiert das Zeichen 270.2 das Ende der Umweltzone.

Einsatz: VZ 270.1-40 kennzeichnet den Beginn bzw. das Ende einer Umweltzone gemäß § 45 Absatz 1f StVO. Als Vorschriftzeichen steht es dort, wo oder von wo an das Verbot gilt bzw. endet. Innerhalb der Umweltzone sind Ausnahmen vom Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge in Einzelfällen möglich bzw. können durch ein Zusatzzeichen angegeben werden. Zeichen 270.1 zeigt in verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen bei Bedarf auch Geschwindigkeitsbeschränkungen von weniger als 30 km/h innerhalb der Zone an.

Besonderheit: Eine Umweltzone wird nach den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes festgelegt.

Varianten: Dieses Verkehrszeichen bieten wir jeweils auch in einseitiger Ausführung an.

VZ 270.1-40 Beginn/Ende einer Verkehrsverbotszone zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigung in einer Zone, doppelseitig (Rückseite: Verkehrszeichen 270.2) im Überblick

  • kennzeichnet den Beginn bzw. das Ende einer Umweltzone
  • in der Umweltzone gilt ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge
  • Fahrzeuge zur Beförderung von Schwerbehinderten sind zugelassen
  • Material: Aluminium
  • Bauart: Flachform 2 mm
  • reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
  • Maße: 600 x 600 mm (HxB)
  • Sinnbild doppelseitig
  • Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
  • Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen

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