Verkehrszeichen 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art
- Material: Aluminium
- Bauart: Flachform 2 mm, Randform oder Alform
- Reflektierende Folie: Reflexionsklasse RA1, RA2 oder RA3
- Maße: 420 oder 600 mm Durchmesser (Ø)
- Sinnbild einseitig, Rückseite grau lackiert in RAL 7043
- Verkehrsschilder gemäß StVO & VzKat
- Lieferung mit RAL- & CE- Gütezeichen
Produktbeschreibung:
Das Verkehrszeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ ist ein Vorschriftszeichen in runder Form (Ronde) mit rotem Rand und weißer Mitte.
Bedeutung: Das Zeichen 250 verbietet allen Fahrzeugen die Verkehrsteilnahme, ausgenommen Handfahrzeugen. Motorisierte Räder und Fahrräder dürfen geschoben werden.
Einsatz: VZ 250 erteilt allen Fahrzeugarten ein Verkehrsverbot. Als Vorschriftzeichen wird es gemäß StVO in der Regel dort aufgestellt, wo oder von wo an das Gebot zu befolgen ist. Das Verbotsschild 250 findet sich häufig an Baustellen in Verbindung mit Absperrschranken.
Besonderheit: Zu den Gründen für die Verhängung von Verkehrsverboten siehe Straßenverkehrsordnung § 45 Abs. 1 bis 1b.
VZ 250 Verbot für Fahrzeuge aller Art im Überblick:
- Verkehrsverbot für alle Fahrzeuge außer Handfahrzeugen
- Krafträder und Fahrräder dürfen geschoben werden
- Aufstellung dort, wo oder von wo an das Verbot gilt
Weitere Infos
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